In einem Gerichtsprozess, um einen illegal auf Youtube bereitgestellten Fernsehmittschnitt, wurde die Google Tochter jetzt vor Gericht abgestraft. Dabei scheint das Vorgehen der Streamingplattform, Methode zu haben.
Es ging bei dem Rechtsstreit um einen Fernsehmittschnitt. Der Nutzer „Revo Luzzer“ hatte die Dokumentation „Leben außer Kontrolle“ auf einem öffentlich-rechtlichen Sender aufgezeichnet und online gestellt. Der Rechteinhaber (Filmproduzent) schrieb daraufhin Youtube an und verlangte, der Inhalt solle gelöscht werden. Youtube sperrte den Inhalt und bat den Nutzer um eine Stellungnahme.
Revo Luzzer erklärte, dass es sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung handle. Immerhin bezahle er GEZ und sei damit Miteigentümer der Dokumentation. Diese Erklärung ließ Youtube gelten. Es stellte den Mitschnitt wieder online. Daraufhin schickte der Filmproduzent dem Internetkonzern eine Abmahnung, die wirkungslos blieb.
Schließlich kam die Sache vor dem Landgericht Leipzig zur Verhandlung. Im Urteil heißt es, dass Youtube „ihr zumutbare Prüfpflichten verletzt, weil sie nach dem Hinweis der Klägerin im Rahmen des Beanstandungsverfahrens nicht alles ihr technisch und wirtschaftlich Zumutbare getan hat, um weitere Rechtsverletzungen im Hinblick auf die geschützten Werke zu verhindern.“ Die Internet-Plattform hätte „unverzüglich mit dem Ziel hätten tätig werden müssen, die Darstellung des Werkes zu entfernen oder den Zugang zu sperren, sobald sie die erforderliche Kenntnis erlangt hatten.“ Außerdem stellte das Gericht klar, dass die Zahlung der GEZ-Gebühren nicht zum Erwerb von Veröffentlichungsrechten führt.
Nach Ansicht der AG Dokumentarfilm hat ein solch klarer Verstoß der Plattform gegen das Urheberrecht Methode. Sie glaubt, dass Google mit allen Mitteln versucht, die Grenzen des Urheberrechts zu seinen Gunsten auszuweiten, selbst bei solch absurden Anlässen, wie dem genannten Fall.
[tk]
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