Die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat gegen den Bescheid der Medienbehörde über den Info- und Kulturkanal ORF 3 den Bundeskommunikationssenat eingeschaltet. Auch der ORF hat Einspruch gegen den Beschluss erhoben.
Wie die österreichische Tageszeitung „Der Standard“ am Dienstagabend unter Berufung auf BWB-Chef Theodor Thanner berichtete, genügen der Behörde die Auflagen nicht für den Spartenkanal der Medienbehörde KommAustria, „um Medienvielfalt und Wettbewerb in diesem Sektor sicherzustellen“. Die Regulierungsbehörde hatte den neuen Kanal unter der Auflage genehmigt, dass für diesen in anderen ORF-Programm nicht geworben werden dürfe (DIGITAL FERNSEHEN berichtete).
Der Bundeswettbewerbsbehörde reichen diese Auflagen nicht. Thanner stoße sich ebenfalls an dem Namen des neuen Senders, der ein vollwertiges Programm suggeriere. Außerdem verlange die BWB Richtlinien für den Anteil an Werbung sowie fiktionalem Programm. Nach Wunsch der Behörde soll ein Limit von fünf bis zehn Prozent des Gesamtprogramms eingeführt werden.
Neben der Berufung der Behörde werde auch der ORF Einspruch erheben, berichtet das Blatt weiter. Die Einwände der Rundfunkanstalt richte sich jedoch insbesondere gegen Cross-Promotion-Verbot, ORF 3 in den übrigen Kanälen zu bewerben. Aus Sicht der Sendeanstalt sei dieses Verbot einengend.
Eigentlich war der Start von ORF 3 bereits für Mai vorgesehen, doch die ausstehende Entscheidung der KommAustria sowie Frequenzstreitigkeiten mit ORF Sport Plus hatten den Launch verzögert. Möglicher neuer Termin sei der 4. September. Eine der Bedingungen des ORF-Gesetzes für 50 Millionen Euro extra Gebührenzuschuss des Bundes an die Rundfunkanstalt sei der Start des Spartenkanals noch in diesem Jahr. [js]
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