ProSiebenSat.1 muss die kleineren Mitbewerber Tele 5 und den MTV-Mutterkonzern Viacom nicht entschädigen, weil der Konzern seinemarktbeherrschende Stellung im Bereich der TV-Werbung ausgenutzt hat. Das Landgericht München hat eine entsprechende Klage abgewiesen.
Hintergrund der Schadenersatzklage war die Ende 2007 verhängte Strafe des Bundeskartellamts in Höhe von 120 Millionen Euro gegen den ProSiebenSat.1-Vermarkter Seven One Media. Auch die RTL-Tochter IP Deutschland war zu einem Bußgeld von 96 Millionen Euro verurteilt worden. Nach einer Durchsuchung von Geschäftsräumen und einer anschließenden Untersuchung hatte sich bei den Kartellhütern der Verdacht erhärtet, dass ProSiebenSat.1 und RTL kleinere Sender durch ihre Rabattmodelle, unter anderem sogenannte Share-Deals, aus dem Markt verdrängen.
Noch nicht entschieden ist hingegen eine weitere Klage von RTL 2 gegen IP Deutschland vor dem Düsseldorfer Landgericht. Das Münchener Urteil könnte für das Verfahren durchaus Signalwirkung besitzen. Denkbar ist, dass die Richter auch hier zu dem Ergebnis gelangen, dem kleineren Spartensender keinen Entschädigungsanspruch zuzuerkennen.
[ar]
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