Die Medienwächter haben zwei Verstöße gegen die Werberegelungen beim Privatsender Vox festgestellt. In beiden Fällen hatte der Sender die vorgegebene Trennung zwischen Programm und Werbung nicht eingehalten.
Rüge für Vox: Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat Verstöße gegen die geltenden Werberegelungen im Programm des Privatsenders festgestellt. Dies gaben die Medienwächter am Dienstag im Rahmen einer gemeinsamen Sitzung in Erfurt bekannt.
Vorgekommen seien die Verstöße in den Vox-Sendungen „Der V.I.P. Hundeprofi“ am 30. November 2013 und „Der Hundeprofi unterwegs“ am 22. März 2014. In beiden Fällen hätte der Sender gegen das Kennzeichnungsgebot für Werbung verstoßen. Dabei wurden Werbehinweise im Programm außerhalb der dafür vorgesehenen Werbeinseln ausgestrahlt, ohne das diese als solche gekennzeichnet waren. [ps]
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