Die im Zuge der kommende DVB-T-Abschaltung versandten Werbeschreiben von Vodafone sind durch die Bundesnetzagentur verboten worden. Der Telekommunikationsanbieter hatte amtlich wirkende Briefe versandt und so die Verbraucher unter Druck gesetzt.
Die im März startende Umstellung auf DVB-T2 HD sorgt in einigen Haushalten auch für Verunsicherung, was sich Kabelprovider Vodafone zu Nutze machen wollte. Mit amtlich wirkenden Anschreiben wurde auf das anstehende Ende von DVB-T hingewiesen, als Lösung wurde darin ein Anruf bei der Vodafone-Service-Hotline empfohlen. Nachdem bereits sächsische und thüringische Verbraucherschützer vor diesen Schreiben warnten, hat nun sich auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) eingeschaltet.
Wie die Behörde am Donnerstag mitteilte, wird Vodafone untersagt, die Werbeschreiben zu versenden, in denen die Verbraucher zu einer telefonischen Kontaktaufnahme aufgefordert werden. „Das Unternehmen hat versucht, Verbraucher zu täuschen und als Kunden zu gewinnen. Wettbewerbswidriges Verhalten wird durch die Bundesnetzagentur konsequent geahndet“, erklärte der Präsident der Bundesnetzagentur, Jochen Homann, das Vorgehen.
Die BNetzA kritisierte, wie auch die Verbraucherschützer, dass die Schreiben persönlich adressiert und nicht mit einem Firmenlogo versehen waren. Auch Postkarten mit dem Hinweis „Wichtige Information“ und Stempel mit der Aussage „Wiederholter Zustellversuch“ sah die Behörde kritisch. Vodafone drohen nun Zwangsgelder in Höhe von 20.000 Euro, sollten diese Werbeschreiben weiterhin versandt werden. [buhl]
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