Die Streitigkeiten um die Zahlung von Einspeiseentgelten zwischen den Kabelnetzbetreibern und den Öffentlich-Rechtlichen gehen weiter. Dabei konnte das ZDF einen weiteren Erfolg vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf erstreiten.
Auch vier Jahre nach der Entscheidung der Öffentlich-Rechtlichen, Entgelte für die Weiterverbreitung ihrer Programme an die Kabelnetzbetreiber zu zahlen, beschäftigt der Fall die Gerichte. Mit dem meist besseren Ende für ARD und ZDF, die in den meisten Fällen in ihrer Auffassung, nicht zur Zahlung von Einspeiseentgelten verpflichtet zu sein, bestätigt wurden. Am 8. März konnte das ZDF den nächste Erfolg vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verbuchen.
Geklagt hatte diesmal Netcologne. Der Kölner Kabelnetzbetreiber forderte die Zahlung von Einspeiseentgelten unter dem Gesichtspunkt der Diskriminierung. Mit Verweis auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Sommer 2015, in der eine Verpflichtung zur Zahlung verneint wurde, wiesen die Düsseldorfer Richter diesen Ansatz vollumfänglich zurück (Az.: VI U 15/13 (Kart)), wie die das ZDF vertretende Wirtschaftskanzlei Noerr am Montag mitteilte.
So gebe es keine auf Kartellrecht zurückzuführende Verpflichtung, Entgelte an Netcologne zu zahlen, auch sehe sich das ZDF weder einem Diskriminierungsvorwurf ausgesetzt, noch erfülle die Zahlungsverweigerung den Tatbestand des Ausbeutungsmissbrauchs, so das Urteil des OLG. [buhl]
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