Die sogenannte 7-Tage-Regel, nach der Mediatheken-Inhalte nur bis zu sieben Tage nach TV-Ausstrahlung abrufbar sein dürfen, soll gekippt werden. Urheber und Produzenten fürchten dadurch jedoch erhebliche finanzielle Einbußen und fordern nun mehr Geld.
Das Abgeordnetenhaus in Berlin möchte die Regelung kippen, nach der Mediatheken-Inhalte von ARD und ZDF nur für sieben Tage nach der TV-Ausstrahlung im Netz verfügbar sein dürfen. Kritik an diesem Vorhaben regt sich jetzt von Seiten der TV-Produzenten in Form des Bundesverbandes der Film- und Fernsehregisseure, der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm und des Bundesverbandes deutscher Drehbuchautoren. Diese sind zwar nicht gegen die Abschaffung der Regel, wollen aber von der Online-Verwertung der Inhalte in Zukunft stärker profitieren.
„Seit Einführung der Mediatheken im Jahre 2008 werden Urhebern und Produzenten die Rechte zur Internet-Verwertung durch einseitige Vertragsklauseln ohne jegliche zusätzliche Vergütung abgezwungen. Dieser enteignungsartige Kunstgriff wird mit der falschen Behauptung kaschiert, diese Rechte habe der Gebührenzahler schon bezahlt“, beschweren sich die Verbände in einer gemeinsam herausgegebenen Pressemitteilung. Urheber und Produzenten fordern daher eine angemessene Vergütung, deren Höhe sich nach den Erlösen richten soll, die ihnen durch das Mediatheken-Angebot auf anderen Verbreitungswegen verloren gehen.
Auf das Jahr hochgerechnet würden die öffentlich-rechtlichen Veranstalter auf zirka zwei Millionen Mediatheken-Abrufe kommen. „Wahrscheinlich wird eine solche Nutzungsintensität nicht ohne Folgen für die Programmierung auf den klassischen Kanälen bleiben, für die Urheber bisher oft noch ein Wiederholungshonorar erhielten“, heißt es in der Pressemitteilung weiter. Wenn jedoch die Inhalte jederzeit im Netz verfügbar wären, bestehe die Gefahr, dass diese wesentlich seltener im Fernsehen wiederholt würden. Wiederholungshonorare seien für Autoren und Regisseure jedoch ein wichtiger Teil ihres Honorargefüges.
Auch die Grundlage der TV-Filmfinanzierung sei durch die derzeitige Regelung auf lange Sicht gefährdet, sollte es tatsächlich zu einer Aufhebung der 7-Tage-Regel kommen. „Viele Auftragsproduktionen von ARD und ZDF werden von den Sendern nur noch zum Teil bezahlt – erhebliche Finanzierungsanteile tragen die Produzenten, die sie natürlich refinanzieren müssen“, so die Verbände. Wenn die Inhalte jedoch dauerhaft im Internet verfügbar wären, so würde dies anderen Vermarktungsmodellen die geschäftliche Grundlage entziehen. Eine Deckung der Produktionskosten werde so immer schwieriger, wodurch sich viele Produktionen schlicht nicht mehr rechnen würden.
Angesichts der skizzierten Gemengelage richten sich die Verbände an die Medienpolitiker in den Ländern. Diese müssten sicherstellen, dass eine angemessene Vergütung für Urheber und Produzenten auch bei einer geänderten Online-Verwertung der Inhalte erhalten bleibt. [ps]
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