Wegen Wi-Fi-Ausbau: Verbraucherzentrale verklagt Unitymedia

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Nach der Abmahnung folgt nun die Klage: Die Verbraucherzentrale sieht in der Öffnung der Kundenrouter durch Unitymedia für das erweiterte WLAN-Netz einen Vertragsverstoß. Der Kabelnetzanbieter will an seiner Strategie festhalten.

Um sein WLAN-Netz, das im vergangenen Jahr vielen deutschen Großstädten zugänglich gemacht wurde, noch weiter auszubauen, kündigte Unitymedia im April an, die Router der Kunden zu zusätzlichen Wi-Fi-Spots zu machen, die dann auch anderen Kunden den Zugang zum Internet außerhalb der eigenen vier Wände zu erleichtern. Die Tatsache, dass diese Umstellung automatisch erfolgt und den Kunden nur ein Widerspruchsrecht eingeräumt wurde, rief allerdings die Verbraucherzentrale NRW auf den Plan, die den Kabelnetzbetreiber für dieses Vorhaben abmahnte. Zwar gab Unitymedia eine Unterlassungserklärung ab, diese ging den Verbraucherschützern aber nicht weit genug, weshalb nun eine Klage beim Landgericht Köln eingereicht wurde.

Die Unterlassungserklärung würde zwar die angedachte Verpflichtung, den Router permanent online zu lassen, abgeschafft, jedoch schaltet Unitymedia weiterhin ohne Einwilligung der Kunden das zweite WLAN-Signal frei. „Nach unserer Auffassung wird das bestehende Vertragsverhältnis mit Unitymedia dadurch unzulässig erweitert, weil der Router des Kunden automatisch in einen Hotspot umfunktioniert wird, wenn dieser nicht widerspricht“, erklärt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.
 
Unitymedia selbst will an seinem Konzept festhalten. „Wir sind überzeugt dass die Freischaltung die Vertragsbeziehung zu unseren Kunden in keiner Weise berührt und ausschließlich Vorteile für den Kunden bringt“, so ein Sprecher gegenüber unserer Redaktion. Vor allem zeigt man sich beim Kabelnetzbetreiber überzeugt, dass keine explizite Einwilligung des Nutzers nötig ist, da der Router durch die zweite SSID keine höhere Sendeleistung habe. Auch habe der Kunde jederzeit die Möglichkeit, den Spot zu deaktivieren.
 
Welche Konsequenzen ein Urteil hätte, ist noch nicht klar. Angesichts eines erwarteten langen Prozesses setzt man bei Unitymedia auch auf den Faktor Zeit – und darauf, dass die Kunden bis zum Abschluss der Auseinandersetzung von den Vorteilen der WLAN-Abdeckung überzeugt sind: „Wir gehen fest davon aus, dass dann nur wenige darauf verzichten wollen.“
 
Die Verbaucherzentrale verfolgt mit der Klage dagegen noch ein weiteres Ziel: Es gelte grundsätzlich zu klären, welche Zugriffsrechte Anbietern an die Geräte zustehen, die sie ihren Kunden während der Vertragslaufzeit zur Verfügung stellen. [buhl]

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