Wegen einer Moderation im ARD-Boulevardmagazin „Brisant“ muss sich der MDR vor dem Landgericht Hamburg verantworten.
In dem Verfahren, das Ende August verhandelt werden soll, klagt ein 49-Jähriger dagegen, dass er in der Anmoderation eines Beitrags als „Mörder“ bezeichnet wurde, berichtes das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“.
Der Film hatte über den Franken berichtet, der wegen eines Drogendelikts in Brasilien im Gefängnis gesessen hatte. Offenbar in Notwehr hatte er dort einen Mithäftling getötet. Ein Mord läge demnach nicht vor.
Der MDR bezeichnet die Schilderung des Klägers zur Tat als widersprüchlich, weist aber darauf hin, dass im Beitrag selbst die Tötung als Notwehr dargestellt wurde. „Insofern gehen wir davon aus, dass die Zuschauerinnen und Zuschauer den Begriff ‚Mörder‘ in dem konkreten Kontext nicht im juristisch-technischen Sinne, sondern als Stilmittel verstehen.“[fp]
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