Wegen „The Frame“: Samsung im Rechtsstreit mit TCL Deutschland

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CES 2025 Samsung The Frame Pro
Bildquelle: Auerbach Verlag

Wer baut den besten Fernseher, den man auch als Bilderrahmen nutzen kann? Das ist egal – solange man nicht den falschen Namen wählt.

Der TV Hersteller Samsung hat mit Urteil vom 26. Februar 2025 eine einstweilige Verfügung gegen die TCL Deutschland erwirkt (Landgericht Düsseldorf, Az.: 2a O 226). Im Kern geht es laut der Kanzlei Rospatt aus Düsseldorf um den Namen „The Frame“. Die einstweilige Verfügung stütze sich auf Markenrecht, und zwar auf die EU-Marke Nr. 016204489 „The Frame“ von Samsung, die unter anderem für „Fernsehapparate“ eingetragen ist. Seit 2017 vermarktet Samsung die Fernsehserie „The Frame“ erfolgreich in Europa.

Nach dem Urteil des Düsseldorfer Gerichts ist es TCL untersagt, das Zeichen „NXTFRAME“ im geschäftlichen Verkehr mit Fernsehgeräten innerhalb der Europäischen Union selbst oder durch Dritte zu verwenden. Insbesondere ist es TCL untersagt, Fernsehgeräte unter diesem Zeichen anzubieten oder zu vertreiben, berichtet die Kanzlei.

TCL NXTFrame
So sieht der TCL NXTFrame aus

Mit seinem auf eine mündliche Verhandlung vom 29. Januar 2025 ergangenen Verfügungsurteil stellte das Gericht eine Verwechslungsgefahr zwischen „The Frame“ und „NXTFRAME“ fest. TCL hat gegen das Urteil Berufung eingelegt und will nun die so genannte Unionswortmarke „The Frame“ in zwei Verfahren beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) angreifen. Die Entscheidungen in diesen Verfahren stehen noch aus.

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1 Kommentare im Forum
  1. Also sorry, aber zwischen "The Frame" und "NXTFRAME" sehe ich praktisch keine Verwechslungsgefahr. Da frage ich mich viel eher, warum es keine Klage wegen Verwechslungsgefahr bei den zwei Automodellen "Aygo" und "Taigo" gibt?
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