Der im Dezember gestartete Free-TV-Sender FTL ist ins Visier der Medienwächter geraten. Wegen zwei Verstößen gegen die Glücksspielsatzung hat sich der Kölner Sender nun eine Rüge von der ZAK eingefangen.
Der Entertainment-Sender FTL hat sich durch zwei Quizsendungen Ärger mit den Medienwächtern eingehandelt. Wie die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) am Dienstag bekannt gab, hat der Kölner Sender in diesen gegen die Glücksspielsatzung verstoßen und daher eine Beanstandung durch die Medienwächter kassiert. Der Veranstalter habe es unter anderem in beiden Sendungen versäumt, Hinweise zur Auflösung der Quizfragen und zum Auswahlverfahren der Anrufer zu geben.
Diese beiden Punkte waren dabei aber keineswegs die einzigen vorgeschriebenen Erläuterungen, die die ZAK bei ihrer Überprüfung vermisste. So bemängelte die Kommission weiter, dass beispielsweise auch der Hinweis fehlte, dass Gewinne nicht an Minderjährige ausgeschüttet werden.
Der Free-TV-Sender FTL war im Dezember über Satellit an den Start gegangen und will seine Zuschauer mit einem bunten Entertainment-Programm fernab von Doku-Trash und Scripted Reality von sich überzeugen. In der vergangenen Woche wurde FTL dann plötzlich über Astra abgeschaltet. Auch beim Web-TV-Anbieter Zattoo und den bisher verfügbaren Kabelnetzen stand der Sender nicht mehr zur Verfügung. Wie FTL am Montag aber gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte, stellt der Kanal seinen Sendebetrieb jedoch keineswegs ein. Man arbeite in Köln auf Hochtouren daran, den Entertainment-Sender schnell wieder auf möglichst vielen Ebenen anzubieten, hieß es weiter. Für Anfang 2014 ist die Verbreitung über Unitymedia Kabel BW geplant, Kabel Deutschland habe man zudem bereits im Auge. [fm]
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