Das viel beachtete Comeback der Mystery-Kultserie „Akte X“ hat für ProSieben ein unerwartetes Nachspiel: Die Kommission für Jugendschutz sah in der Ausstrahlung einer Folge einen Verstoß. Nun droht dem Sender eine Geldstrafe.
In den 1990er Jahren gehörte „Akte X“ zu den Kultserien schlechthin, das überraschende TV-Comeback Anfang 2016 weckte entsprechend großes Interesse. In Deutschland sicherte sich ProSieben die Ausstrahlung und durfte zumindest mit den Quoten bei der Zielgruppe zufrieden sein. Doch nun hat die Ausstrahlung für den Sender ein unerwartetes Nachspiel.
Wie die Kommission für Jugendschutz (KJM) am Montag bekannt gab, hätte die Folge „Gründer Mutation“, zu sehen am 15. Februar ab 21.15 Uhr, nicht vor 22 Uhr ausgestrahlt werden dürfen, da ihr Inhalt zu einer Entwicklungsbeeinträchtigung bei unter 16-Jährigen führen könnte.
Dabei sei ProSieben bereits durch ein Gutachten der Freiwilligen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) darauf hingewiesen wurden, dass die Folge erst ab 16 freigegeben werde. Diese Freigabe bezog sich zwar auf die englische Originalfassung, das Gutachten stellte laut Angaben der KJM aber auch fest, „dass aufgrund der Machart, des Kontextes und der Thematik keine Schnittmöglichkeiten“ gesehen werden.
„Unser bewährtes System der regulierten Selbstregulierung im Jugendmedienschutz beruht auf der zwischen Selbstkontrolleinrichtungen und KJM geteilten Verantwortung. Es kann jedoch nur dann gut funktionieren, wenn Anbieter die Freigabeentscheidungen der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle berücksichtigen und auch deren jeweilige Begründung ernst nehmen“, kritisierte Andreas Fischer, Vorsitzender der KJM. Nun droht ProSieben eine Geldstrafe von 5000 Euro, wenn die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB) den Beschluss umsetzt.
Laut ProSieben-Sprecher Christoph Körfer habe der Sender „weder mit Absicht noch mit Vorsatz gegen eine Auflage der FSF verstoßen,sondern ganz genau einen bürokratischen Prozess eingehalten: Die FSFhat bei der ‚Akte X‘-Folge ‚Gründermutation‘ festgestellt, dass diedamals alsenglischsprachige Original-Rohversion vorgelegte Folge nicht vor 22.00Uhr gezeigt werden darf. Daraufhin hat der ProSieben-Jugendschutz dienun synchronisierte Folge geschnitten – und ProSieben diese gekürzteFassung ausgestrahlt. Im Nachhinein wurde diesegekürzte Fassung beanstandet.“ Mittlerweile wurde die Folge eineweiteres Mal von ProSieben überarbeitet und hat nun von der FSF eineFreigabe ab 20 Uhr erhalten. [buhl]
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