Der Rundfunkrat des WDR fordert eine Lockerung der Sieben-Tage-Regel für die Verweildauer von Sendungen in den Mediatheken. Eine starre Regelung sei demnach nicht mehr zeitgemäß.
Der Rundfunkrat des Westdeutschen Rundfunks (WDR) hat sich gegen die geltende Sieben-Tage-Regel für Mediatheken ausgesprochen. Auf einer Sitzung am Freitag kritisierten die Mitglieder, dass öffentlich-rechtliche Sendungen demnach nur bis zu sieben Tagen nach der ursprünglichen TV-Ausstrahlung im Netz abrufbar sein dürfen. Die Vorsitzende des Gremiums Ruth Hieronymi forderte eine zeitgemäßere Regelung.
Statt strenger Regeln sollten vielmehr sachbezogene Kriterien wie der journalistisch-redaktionelle Anlass, die Verfügbarkeit nötiger Rechte oder die Wirtschaftlichkeit herangezogen werden, um die Verweildauer von Inhalten im Netz zu bestimmen. Horst Schröder, der Vorsitzende des Ausschusses für Rundfunkentwicklung im WDR-Rundfunkrat, merkte dazu an: „Die Angebote im Netz müssen in einem angemessenen Verhältnis zu den Urheber- und Produzentenvergütungen stehen.“
Mit seiner Kritik an den geltenden Regelungen richtet sich der WDR-Rundfunkrat vor allem an die Bund-Länder-Kommission, die über die Rahmenbedingungen für die Online-Angebote der ARD befindet. [ps]
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