Wie soll künftig mit Beschwerden über das WDR-Programm umgegangen werden? Der WDR-Fernsehrat möchte sein Beschwerdemanagement verbessern und hat dazu nun Vorschläge eingereicht.
In seiner öffentlichen Sitzung am Freitag hat der Rundfunkrat des WDR über seinen künftigen Umgang mit Beschwerden getagt, wie dieser mitteilte. Es soll geklärt werden, wie das Kontrollgremium sowie der Sender in Zukunft mit Kritik und redaktionellen Fehlern umgehen. „Wir sehen Eingaben und Beschwerden des Publikums auch als Chance, das Angebot des WDR noch zu verbessern“, erklärte Ruth Hieronymi, die Vorsitzende des Rundfunkrats. Um die bisherigen Möglichkeiten des Beschwerdemanagements auszubauen, legte der Rundfunkrat Anregungen zur bevorstehenden Novelle des WDR-Gesetzes vor: Künftig solle gesetzlich festgeschrieben werden, dass bei Programmbeschwerden externe Expertise eingeholt werden darf. Zudem sprach sich das Kontrollgremium dafür aus, Beschwerden auch zurückweisen zu können, wenn gleichzeitig ein Gerichtsverfahren dazu laufen würde.
Bisher ist es nach WDR-Gesetz jedem Bürger möglich, eine „förmliche Programmbeschwerde“ einzureichen, sobald er der Meinung ist, dass mit dem Programm des WDR Programmgrundsätze verletzt werden. Anschließend prüfen Rundfunkrat sowie Programmausschuss die Beschwerden. In den meisten Fällen liegt jedoch keine Verletzung von Programmgrundsätzen vor.
In seiner Sitzung am Freitag hat der Fernsehrat zehn formale Programmbeschwerden abgelehnt, die ihm vom Verein „Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“ vorlagen. Seit der Ukraine-Krise hatte sich der Verein mehrfach bei verschiedenen Sendern beschwert. „Natürlich behandeln wir auch diese Beschwerden mit zum Teil kleinstteiligen Einzelfragen sehr sorgfältig“, teilte Petra Kammerevert, Programmausschuss-Vorsitzende, mit. „Programmgrundsätze waren aber in keinem Fall verletzt“. [kw]
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