Die klassische Definition von Rundfunk verliert im digitalen Zeitalter mehr und mehr ihre Bedeutung. Vor allem non-lineare Angebote wie Mediatheken und Video-on-Demand-Portale lassen sich mit dem bisherigen Rundfunkbegriff kaum noch fassen. Der Rundfunkrat des WDR hat nun an die Politik appelliert, den Rundfunk neu zu definieren.
Noch vor wenigen Jahren war die Rundfunkwelt relativ überschaubar und vergleichsweise klar abgegrenzt. Im analogen Zeitalter galten die linearen TV-und Radioangebote als Rundfunk und waren an die Rechte und Pflichten gebunden, die mit diesem Begriff von Gesetzes wegen einhergehen. Doch im digitalen Zeitalter hat sich die Situation gewandelt. Der Rundfunk hat seine früheren technologischen Barrieren durchbrochen und stellt sich mittlerweile differenzierter dar als je zuvor.
Allein im TV-Bereich wetteifern die klassischen Fernsehsender heute mit den verschiedensten Angeboten über alle möglichen Verbreitungswege. Doch wo fängt Rundfunk an und wo hört er auf? Welchen regulatorischen Rahmen brauchen die ganzen neuen Angebote und wie sind sie medienrechtlich untereinander ins Verhältnis zu setzen? Besonders im Zentrum der Diskussion stehen dabei nicht-lineare Angebote wie Mediatheken oder Video-on-Demand-Plattformen und die Frage, ob für diese vergleichbare Regeln gelten sollten wie für die linearen Fernsehsender, etwa in Bezug auf Werbung, Barrierefreiheit und Jugendschutz.
Mit der Frage, wie ein moderner Rundfunkbegriff aussehen müsste, beschäftigen sich seit Längerem die für die Regulierung der Privatsender zuständigen Landesmedienanstalten und immer stärker auch die Rundfunkräte der öffentlich-rechtlichen Anstalten.
Der WDR-Rundfunkrat hat nun einige Anforderungen erarbeitet, die seiner Meinung nach an einen zeitgemäßen Rundfunkbegriff gestellt werden müssten. Das Ansinnen begründet die Rundfunkratsvorsitzende Ruth Hieronymi: „Es geht darum, den einfachgesetzlichen Rundfunkbegriff im Rundfunkstaatsvertrag („Rundfunk ist ein linearer Informations- und Kommunikationsdienst;…“) an den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts auszurichten und ihn aufgrund der rasanten technologischen Entwicklungen und neuer Übertragungswege in der Medienwelt zukunftsfähig zu machen.“
Der WDR-Rundfunkrat fordert daher einen funktionsbezogenen Begriff, der dem Schutz individueller und öffentlicher Meinungs- und Willensbildung und der Sicherstellung von Meinungsvielfalt dienen sollte. Ein neuer Rundfunkbegriff müsse technologieneutral und entwicklungsoffen sein, um sicherzustellen, dass der Rundfunk seine Aufgaben auch bei nicht-linearen Kommunikationsdiensten wie Online-Videotheken wahrnehmen kann. Laut den Mitgliedern des Rundfunkrates sei dabei ein abgestufter Rundfunkbegriff notwendig, damit dieser auch bei rasanten technologischen Entwicklungen anwendbar bleibt. Der WDR-Rundfunkrat appelliert daher an die Gremien der anderen ARD-Anstalten, sich im Vorfeld der Überarbeitung des Medienstaatsvertrages durch die Länderparlamente auch für eine Modernisierung des Rundfunkbegriffs einzusetzen. [ps]
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