Am 1. Januar 2013 ist es soweit: der neue Rundfunkbeitrag tritt in Kraft. Für die Verbraucherschützer eine überaus sinnvolle Entscheidung, auch wenn die pauschale Haushaltsabgabe gerade im Bereich des Datenschutzes und der Gebührenbefreiung noch Schwachstellen hat, wie VZBV-Sprecher Michael Bobrowski gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte.
Zu Beginn des kommenden Jahres wird die Finanzierung des deutschen Rundfunks auf eine breitere Basis gestellt. Denn mit der Einführung des neuen Beitrags, der die Berechnung nach Anzahl der Geräte durch eine pauschale Haushaltsabgabe ersetzt, werden künftig mehr Menschen zur Kasse gebeten. So auch Menschen mit Behinderung oder auch diejenigen, die gar kein Rundfunkgerät besitzen. Für den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) war diese grundlegende Reform die „sinnvollste Antwort auf die zunehmende Konvergenz rundfunktauglicher Endgeräte“, wie VZBV-Sprecher Michael Bobroswki gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte. Denn dadurch werde der Rundfunkbeitrag zu einem „Solidarmodell“.
Er könne zwar durchaus nachvollziehen, dass gerade diejenigen, diekeinen Rundfunk nutzen und nun ab 2013 dennoch den Beitrag zahlenmüssen, Kritik an dem neuen Modell üben. Dies spreche aber nichtgrundlegend gegen die Einführung eines verfassungs- und europarechtlichpositiv geprüften Solidarmodels, das „die Finanzierung des Rundfunks inDeutschland auf eine breitere Basis stellt, die Finanzierungslastenfairer verteilt, weniger Kontrolle bedeutet und manchen Haushalten sogareine finanzielle Entlastung bringen kann“, so Bobrowski.
„Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die Rundfunkfinanzierung auf eine zeitgemäßere Grundlage gestellt werden“, erklärte der Sprecher weiter. Für diejenigen, die sich durch die neuen Regelungen benachteiligt fühlen, stünden eine Reihe von Befreiungstatbeständen einschließlich der Härtefallregellungen bereit, auch wenn diese nach Ansicht der VZBV nicht weit genug gehen.
Eine weitere Schwachstelle im neuen Rundfunkgebührenmodell sieht der Sprecher im Bereich des Datenschutzes. Denn künftig sollen die Meldeämter der Gemeinden automatisch Daten an die Landesmedienanstalten übermitteln. „Hier bewegen wir uns in der Tat zum Teil auf kritischem Boden“, so Bobrowski, denn angesichts des beim Systemübergang erforderlichen weitreichenden Datenabgleichs sowie die weitere Datenerhebung bergen die Gefahr in sich, dass mehr Daten erfasst werden als nötig sind.
Dem VZBV gehen die im Staatsvertrag geregelten Anzeigepflichten daher teilweise zu weit. „Unsere Kritik richtet sich insbesondere auf die Verpflichtung, bei der Abmeldung auch den die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt mitzuteilen“, erklärte der Sprecher. Diese Informationen sei für die Bearbeitung unerheblich und ginge die Landesrunkfunkanstalten auch schlicht nichts an. „Anderenfalls könnten sich in den dortigen Datenbanken umfangreiche Lebensprofile der Beitragsschuldner ausbilden“, gab Bobrowski zu bedenken. Ein Szenario, das mit einem Datenschutz auf hohem Niveau verhindert werden sollte, um so die „Persönlichkeitsrechte der Beitragszahler und dritter Personen zu wahren“, so der Sprecher. [fm]
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