Der Arbeitskreis Wetten im Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) hat am Mittwoch vor einer einseitigen Diskriminierung privater TV-Anstalten gewarnt, die durch die vorgesehenen Werberegelungen im veränderten Glücksspielstaatsvertrages benachteiligt wären.
Der Verband gab am Mittwoch zu bedenken, dass das geplante Verbot der Reklame für Sportwettenanbieter im Umfeld von Sportsendungen nicht zulässig sei. Die Novellierung des Glücksspielstaatsvertrages würde den privaten Fernsehsendern eine solche Werbestrategie untersagen.
Thomas Deissenberger, Vorsitzender des Arbeitskreises Wetten im VPRT, meinte, dass die Neuregelung für die privaten Sender einen erheblichen Nachteil gegenüber anderen Medienangeboten sowie ausländischen Sendern darstelle, die sich dem Werbeverbot nicht beugen müssen, aber in Deutschland zu empfangen seien. Außerdem würden vor allem Sportsender im Wettbewerb um attraktive Rechte mit ARD und ZDF benachteiligt werden.
Er forderte die Länder auf „in den weiteren Beratungen die Werbebestimmung deutlich nachzubessern und für Sportsender entsprechende Werbung zuzulassen.“ Deissenberger sagte weiterhin, dass die auf Grund der Regulierung erlaubte Banden- und Trikotwerbung das Werbeverbot ad absurdum führe. „Diese würde dann auch in unseren Sportprogrammen zu sehen sein, eine eigene Werbung der privaten Sender hingegen wäre nicht zulässig“, so Deissenberger.
Zwar hatte sich der Verband im April positiv zu den vorgestellten Eckpunkten der Ministerpräsidenten zum neuen Staatsvertrag geäußert aber bezweifelt, dass das vorgesehene Werbeverbot dem Ziel der Regulierung und Kanalisierung der Lizenzen im Sportwettenbereich gerecht würde. [rh]
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