Der VPRT sieht in den Plänen, regionalisierte Werbung auf bundesweiten TV-Kanälen auszustrahlen, eine große Gefahr für die regionalen Radios auf der einen und die Marktvielfalt auf der anderen Seite. Für die Gattung Radio fordert der Verband eine gesonderte Stellung im Rundfunkstaatsvertrag.
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts verstößt es nicht gegen die Bestimmungen des Rundfunkrechts, wenn auch im Rahmen eines bundesweiten Programms Werbespots mit regional beschränktem Verbreitungsgebiet gesendet werden. Dies wurde nach einer längeren gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Mediengruppe ProSiebenSat.1 im Dezember beschlossen. Den Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) ist dieses Gesetz jedoch ein Dorn im Auge. Befürchtet wird vor allem, dass die Programmvielfalt der privaten Radiosender unter diesem Gesetz leiden wird.
Längerfristig würde sich die Wettbewerbssituation zwischen Privatradios und öffentlichen Sendern verschieben, da die regionalen Sender schließlich zum überwiegenden Teil aus regionalen Märkten finanziert werden. Wie der Vorsitzende des Fachbereichs Radio und Audiodienste des VPRT jetzt betonte, sei das Urteil des Gerichts darüber hinaus aber auch unter rechtlichen Aspekten nicht zu akzeptieren, da es die bisherige Medienordnung in den regionalen Gebieten angreife. Die gewollte regionale Vielfalt würde so eher zerstört.
Und auch in den crossmedialen Verbreitungsweisen von ZDF und ARD sieht Schunk eine ernstzunehmende Gefahr. „Das nahezu willkürliche Überziehen der täglichen Werbezeit in den ARD-Wellen und die damit einhergehende Selbstkommerzialisierung der ARD-Radios, begleitet von Preisdumping am Werbemarkt, bedrohen schon heute die Existenzgrundlage des Privatradios in der Substanz.“ – so Schunk weiter in einer Mitteilung des VPRT.
Die privaten Radiosender im VPRT sehen dringenden Handlungsbedarf, wenn das duale Rundfunksystem so erhalten werden soll, wie es sich die Regierung wünscht. Bereits seit einiger Zeit fordert der Verband deshalb eine gesonderte Behandlung des Mediums Radio im Rundfunkstaatsvertrag. Das Radio in den regionalen Gebieten dürfe nicht länger gesetzlich in seiner Entwicklungsfähigkeit eingeschränkt werden. [kh]
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