VPRT kritisiert neues WDR-Gesetz

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Auf heftige Kritik stößt das aktuelle Novellierungsverfahren des WDR-Gesetzes bei den privaten Medienunternehmen.

Vor falschen und verfrühten Weichenstellungen zu Gunsten des WDR warnte der Verband Privater Rundunk und Telekommunikation e. V. (VPRT) anlässlich einer Anhörung des Landtages Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf. Die Novelle des WDR-Gesetzes sieht u. a. vor, die gesetzlich definierten Aufgaben des WDR auf den Online-Bereich auszudehnen, einen Bouquetschutz für öffentlich-rechtliche Digitalprogramme aufzunehmen und die Hörfunkwerbung ohne tageszeitliche Beschränkungen zuzulassen. Zudem enthält der Entwurf aus Sicht der Privaten nur unzureichende Vorgaben zur finanziellen Transparenz der Mittelflüsse des WDR.
 
Der Novellierungsentwurf sieht unter anderem eine gesetzliche Absicherung des Internetangebotes als „Dritte Säule“ des WDR vor und begründet dies mit der zunehmenden Bedeutung des Online-Angebotes für die Grundversorgung der Bevölkerung. Der VPRT verwies in der Anhörung darauf, dass der WDR zwar ein auf tatsächlich ausgestrahlte Sendungen bezogenes, programmbegleitendes Onlineportal anbieten könne, im Übrigen aber die privatwirtschaftlichen Angebote die Grundversorgung der Bevölkerung absichern könnten. Die Regelung konterkariere zudem Sinn und Zweck der vom Rundfunkstaatsvertrag geforderten Selbstverpflichtungen zur Begrenzung des
Funktionsauftrages auch im Onlinebereich. Wenn auf Landesebene ein Rahmen für eine Selbstverpflichtung vorgesehen werden solle, dann müsse er hinreichend konkrete und nachprüfbare Vorgaben zur Auftragsdefinition enthalten. Auch der im Gesetz vorgesehene Bouquetschutz für öffentlich-rechtliche Digitalprogramme gehe nicht mit dem Rundfunkstaatsvertrag konform. In der Praxis könne dieser zu einer bevorzugten Einspeisung öffentlich-rechtlicher Programme im Paket führen.
 
Im Bereich der Werberegelung für WDR-Hörfunkangebote plädiert der VPRT dafür, von dem im Rundfunkstaatsvertrag vorgesehen Gestaltungsspielraum Gebrauch zu machen und die zulässige Werbung tageszeitlich und auf Werktage zu begrenzen. Die Erforderlichkeit einer solchen Regelung sei gerade in den letzten Wochen im Umfeld der Fußball-Europameisterschaft deutlich geworden: In der aktuellen Preisliste der ARD Sales & Services zur Europameisterschaft werden Werbeblöcke für 14 öffentlich-rechtliche Radioprogramme angeboten. Die national einheitlichen Werbezeiten erstrecken sich dabei montags bis samstags bis 22.35 Uhr und liegen damit deutlich jenseits der
bislang vom WDR geübten Praxis. [fp]

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