Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von Tele Columbus durch Kabel Deutschland untersagt, um den Rest-Wettbewerb am deutschen Kabelmarkt aufrecht zu erhalten. DIGITALFERNSEHEN.de sprach mit Claus Grewenig, dem Geschäftsführer des Privatsenderverbandes VPRT über die Auswirkungen dieser Entscheidung und die Marktmacht der großen Kabelnetzbetreiber.
Wie bewertet der VPRT die Untersagung der Übernahme durch das Bundeskartellamt im Hinblick auf den Einspeisemarkt für die Privatsender?
Claus Grewenig: Wir begrüßen vor allem, dass durch die Entscheidung die Bedeutsamkeit des Einspeisemarktes für funktionierenden Wettbewerb nochmals betont wurde. Vor dem Hintergrund der Feststellungen des Bundeskartellamts, dass die Fusion zu einer Verschlechterung der Einspeisekonditionen zu Lasten der privaten Sendeunternehmen geführt hätte, sehen wir das Ergebnis insgesamt positiv.
Welche negativen Folgen für den Einspeisemarkt wären aus Sicht des VPRT im Falle einer Übernahme von Tele Columbus durch Kabel Deutschland möglich gewesen?
Grewenig: Konkret drohte, dass die KDG aufgrund der durch den Reichweitenzuwachs weiter gestärkten Verhandlungsposition eine Einführung oder Erhöhung der Einspeiseentgelte gegenüber den Programmanbietern durchgesetzt hätte. Dies hätte insbesondere für kleinere Sender im VPRT und damit für die Vielfalt negative Implikationen. Probleme bestehen zudem bei der Durchleitung von HbbTV-Signalen, was das Bundeskartellamt ebenfalls angesprochen hat.
Das Bundeskartellamt argumentierte unter anderem damit, dass ein Zusammenschluss von Kabel Deutschland und Tele Columbus das bundesweite Oligopol der beiden großen regionalen Kabelnetzbetreiber KDG und Unitymedia Kabel BW weiter verstärken würde. Kann man hier aus Sicht der Sender von einem Oligopol sprechen?
Grewenig: Bezogen auf das gesamte Bundesgebiet ja. Faktisch aber noch bedeutsamer: In ihrem jeweiligen Versorgungsbereich agieren die Regionalgesellschaften letztlich als Gebietsmonopolisten, deren Verhandlungsmacht die Sender nicht – auch nicht die großen Sendergruppen – durch eine gegengerichtete Nachfragemacht begrenzen können. Die Programmanbieter sind auf eine Verbreitung über die größten Netzbetreiber angewiesen.
In wie weit ist eine gewisse Fragmentierung des Kabelnetzes für den Einspeisemarkt von Vorteil?
Grewenig: Von Vorteil wäre nicht die Fragmentierung, sondern echter und flächendeckender Wettbewerb in Angebot und Preis. Da dieser aber aufgrund der Marktgegebenheiten und der Struktur der Netze nicht besteht, geht es bei Verfahren wie dem vorliegenden um die Gewährleistung eines Restwettbewerbs, der durch kleinere Netzbetreiber momentan – immerhin – ermöglicht wird.
Vielen Dank für das Gespräch. [ps]
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