Wie der VÖP heute mitteilte, finden die Vorschläge der EU-Kommission zur neuen TV-Richtlinie seine Zustimmung, mahnt jedoch, die Liberalisierung dürfe nicht zu Lasten der Privatanbieter gehen.
Die Lockerung der Werbebeschränkungen könnte zu einer indirekten Bevorzugung der öffentlich-rechtlichen gebührenfinanzierten Sender und damit zu einer Verzerrung des Wettbewerbs führen,
befürchtet der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP).
Der Wegfall des Blockwerbegebots und der täglichen Obergrenze für Werbung sowie die Legalisierung von Product Placement sind einige Punkte des Liberalisierungsplanes. Die quantitativen Werbebeschränkungen für öffentlich-rechtliche Sender müssen dem VÖP zufolge unbedingt aufrechterhalten wenn nicht sogar verschärft werden, denn eine symmetrischere Werbeordnung für private wie öffentlich-rechtliche Sender würde durch die Gebührenfinanzierung die Privaten benachteiligen.
Product Placement sollte zudem für öffentlich-rechtliche Sender nur dort erlaubt sein, wo es aufgrund des Sendungszusammenhangs absolut erforderlich ist. Annahmen von Gegenleistungen sollten grundsätzlich generell verboten sein, meint der VÖP weiter. Für den VÖP ist ein duales Rundfunksystem in Österreich nicht möglich, falls die Änderungen zur Fernsehrichtlinie für privaten und öffentlich-rechtlichen Rundfunk in gleichem Ausmaß gelten sollen. Zudem muss es in Österreich effektivere Sanktionsmittel bei Verstößen des ORF gegen gesetzliche Regelungen geben. Die potentiellen Sanktionen für die öffentlich-rechtliche Anstalt gingen deutlich weniger weit als die für private Rundfunkbetreiber, denen sogar der Lizenzentzug droht. [sch]
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