Vodafone erhöht Preise: Verbraucherzentrale will klagen

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Internetkunden von Vodafone sollen für ihren Anschluss jetzt höhere Preise zahlen. Die Verbraucherzentrale will dagegen vorgehen.

Die Verbraucherzentrale will mit einer Sammelklage erreichen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nur die vereinbarten Preise zahlen müssen und zu viel geleistete Beiträge erstattet bekommen. Das teilte der Verband Anfang Mai mit. DIGITAL FERNSEHEN hatte bereits im März 2023 über die geplante Preiserhöhung von Vodafone berichtet. Schon damals war die Rede von Mehrkosten für Kabel- und DSL-Kunden von fünf Euro pro Anschluss im Monat. Als Hintergrund nannte ein Vodafone-Sprecher im Interview gestiegene Kosten im vergangenen Jahr. Alle betroffenen Kunden sollen dabei bis Juni mit persönlichen Anschreiben und über Mail informiert werden, hieß es damals.

Verbraucherzentrale prüft Sammelklage gegen Vodafone

Die Verbraucherzentrale hält die Preiserhöhung jedoch für unzulässig, wie man einer jüngeren Meldung des Verbands entnehmen kann. Das gelte auch für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vorgehen erlauben sollen, so die Zentrale. Die Folge soll sein, dass Verbraucher den angekündigten Preissteigerungen widersprechen können, wie man in der Mitteilung nachlesen kann. Betroffene sollen sich jetzt an den Verband wenden können, um gegen die erhöhten Preise vorzugehen.

Die Verbraucherzentrale ruft für eine potentielle Sammelklage Kunden dazu auf, ihren Fall online zu melden. Möglich ist das über ein eigenes Online-Formular. Der Verband kann im Anschluss laut eigenen Angaben gegen Vodafone vorgehen, wenn sich genügend Leute melden und die Verbraucherzentrale konkrete Fälle prüfen konnte.

Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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53 Kommentare im Forum
  1. Da kann Sky echt froh sein, eine weitaus gemütlichere Kundschaft zu haben, die nicht gleich wegen jeder Preiserhöhung zum Kadi rennt. Deren nun regelmäßige Preiserhöhungen dürften einer rechtlichen Überprüfung auch eher nicht standhalten.
  2. ... u.a. Preiserhöhungen werden in den AGB geregelt. Preiserhöhungen kann man meist widersprechen. Das dürfte in den meisten Fällen zu einer Kündigung seitens des Anbieters zum Vertragsende führen ...
  3. Auch das ist Gutsherrenart. Es gibt Urteile, nach denen Kunden ein Recht auf Vertragsfortführung haben, wenn die Preiserhöhung rechtswidrig ist! Man muss eine Kündigung wegen "wenns dir nicht passt hau ab" nicht hinnehmen, ebenso machen bei langfristigen Verträgen Sonderkündigungsrechte nicht aus einer rechtswidrigen eine rechtmäßige Preiserhöhung. Wohl auch deswegen geht die VBZ zurecht gegen VF vor.
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