Der Streit um ein Vergütung für die Nutzung sogenannter Snippets durch Google geht vor Gericht. Die VG Media will durch das Landgericht Berlin entscheiden lassen, ob der Suchmaschinenbetreiber ein Verwerter von Inhalten ist.
Die Auseinandersetzung zwischen der VG Media und Google um die digitale Nutzung von Presseerzeugnissen schwelt schon länger und geht nun in die nächste Runde. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, soll am Dienstag vor dem Landgericht Berlin das Leistungsschutzgesetz urheberrechtlich durchgesetzt werden.
Dieses seit 2013 gültige Gesetz ist der Stein des Anstoßes in dem Streit. Denn es erlaubt den Verlegern zu entscheiden, ob Suchmaschinen ihre Presseerzeugnisse anzeigen dürfen. Der US-Internetriese reagierte darauf mit der verkürzten Darstellung zahlreicher Inhalte, zu von der Verwertungsgesellschaft angestrebten Lizenzverträgen ist es bisher nicht gekommen.
Ziel des nun durch die VG Media angestrengten Verfahrens ist es, herauszufinden, ob Google ein Verwerter von Inhalten im Sinne des Leistungsschutzgesetzes ist, womit sich eine Schadensersatzpflicht ergäbe. Die Gesellschaft fordert sechs Prozent des Google-Umsatzes in Deutschland, was nach Berechnungen bis zu einer Milliarde Euro für die Verleger bedeuten würde.
Die bisherigen Versuche der VG Media, das Recht durchzusetzen, sind alle gescheitert: So entschied das Bundeskartellamt im September 2015, kein Verfahren gegen Google zu eröffnen, da dies nicht das Kartellrecht betreffe und die Frage von Zivilgerichten geklärt werden müsste. Ein Schiedsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt brachte ebenso kein Ergebnis. [buhl]
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