
Leipzig – Das Berliner Kammergericht hat entschieden, dass Kabelnetzanbieter an die VG Media Gebühren für die Ausstrahlung privater TV- und Radioprogramme zahlen müssen. Am wenigsten zahlen Betreiber für analoge Programme, so die VG Media.
„Die Vergütung nach dem Tarif Kabelweitersendung der VG Media knüpft an den Bruttoumsatz an, den ein Kabelnetzbetreiber mit der Weitersendung der Programmsignale erzielt“, erläutert Bernd Delventhal, Leiter der Kommunikation bei der VG Media im Gespräch mit DIGITAL FERNSEHEN.
„Bei der analogen Kabelweitersendung beträgt die Vergütung 2,09 Prozent der Bruttoumsätze. Falls der Kabelnetzbetreiber keine Einspeiseentgelte verlangt, beträgt die Vergütung nur ein Prozent der Bruttoumsätze“, erklärt Delventhal. Bei der digitalen Kabelweitersendung betrage die Vergütung 2,51 Prozent, beim Verzicht auf Einspeiseentgelte 2,15 Prozent.
Ein mittelständischer Kabelnetzbetreiber aus Berlin hatte versucht, die Vergütungspflicht nach dem Urheberrechtsgesetz grundsätzlich anzuzweifeln und die Forderung der VG Media nach Zahlung einer angemessenen Vergütung gerichtlich überprüfen lassen.
Das oberste Berliner Gericht hatte daraufhin in zweiter und abschließender Instanz das Urteil des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2008 bestätigt und die Klage abgewiesen (DIGITAL FERNSEHEN berichtete). [ar]
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