In Zukunft will die VG Media konsequenter gegen Verstöße im Rahmen der Kabelweitersendung vorgehen. Hierzu hat die Verwertungsgesellschaft eine Vereinbarung mit der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverstößen (GVU) geschlossen.
Künftig unterstützt die GVU die Verwertungsgesellschaft für die Urheber- und Leistungsschutzrechte der privaten Sendeunternehmen VG Media bei der systematischen Aufarbeitung und Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen durch eine Weitersendung der in der Verwertungsgesellschaft organisierten privaten TV- und Radioprogramme über Verteilanlagen in Mehrparteienhäusern.Die GVU soll dabei Aufgaben zur Aufdeckung und Analyse solcher Sachverhalte übernehmen. Mitarbeiter der GVU sollen auch direkt vor Ort tätig werden.
Bei Urheberrechtsverletzungen im Rahmen der Kabelweitersendung kann die VG Media Unterlassen und Schadenersatz fordern. Unter Umständen kann die unerlaubte Kabelweitersendung als Urheberrechtsverletzung auch ein Vergehen darstellen, das mit einer Geldbuße oder einer Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die VG Media nimmt derzeit die Interessen von 128 privaten Sendeunternehmen wahr. Mit 50 Prozent ist die Pro Sieben Sat 1 Media AG der größte Gesellschafter der VG Media. Auch die Rechte von RTL im Bereich Kabelweitersendung nimmt die Verwertungsgesellschaft nach wie vor war. [mh]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com