Das Landgericht Leipzig hat auf Antrag der Verwertungsgesellschaft VG Media eine einstweilige Verfügung gegen einen sächsischen Kabelnetzbetreiber erlassen, bestätigte der Leiter der Kommunikation, Bernd Delventhal gegenüber DIGITAL FERNSEHEN.
Eine Veranlassung, den Namen zu nennen, sehe das Unternehmen nicht, sagte Delventhal. „Wir wollen jedoch ein Signal in die Branche senden, dass, sofern dies notwendig ist, die gesetzlichen Vergütungsansprüche der VG Media mit allen juristischen Mitteln durchgesetzt werden“.
Der betroffene Kabelnetzbetreiber hätte sich nach Angaben von VG Media vom Montag trotz mehrfacher Aufforderung geweigert, im Rahmen der Kabelweitersendung Lizenzgelder für die Ausstrahlung der von der Gesellschaft vertriebenen Sender (unter anderem Pro Sieben, Sat 1 und Viva) zu zahlen.
Darüber hinaus hätte der beschuldigte Kabelnetzbetreiber es versäumt, wahrheitsgemäß Auskunft über den Umfang der Nutzung sowie die hierbei erzielten Umsätze zu erteilen. Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) unterstützte die VG Media bei der Tatsachenaufklärung.
Damit die Kunden des Kabelnetzbetreibers nicht mit einem dauerhaften Senderausfall rechnen müssen, hat sich der Anbieter mittlerweile dazu entschieden, die notwendigen Informationen an die VG Media zu übermitteln und die noch ausstehenden und gegenwärtigen Lizenzendgelte sofort zu zahlen.
Update 15.15 Uhr: Aussage von Bernd Delventhal, Leiter der Kommunikation, hinzugefügt
Update 17.29 Uhr: Nach Rücksprache mit Herrn Delventhal: RTL nicht mehr in Kabelweitersendung enthalten[rh]
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