Das Verwaltungsgericht Bremen hat zwei Klagen gegen den Rundfunkbeitrag für Privathaushalte abgewiesen. Grundsätzliche rechtliche Bedenken gegen die Regelungen des neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrags bestehen nach Überzeugung der 2. Kammer nicht.
Privathaushalte sind mit ihren Klagen gegen den neuen Rundfunkbeitrag vor dem Verwaltungsgericht Bremen abgeblitzt. Entgegen der Ansicht der Kläger handele es sich beim Rundfunkbeitrag um keine Steuer, sondern um einen Beitrag im rechtlichen Sinne, teilt das Gericht am Mittwoch mit.
Fast alle deutschen Haushalte verfügen über ein Fernsehgerät, ein Radio, einen internetfähigen Computer oder ein internetfähiges Mobiltelefon. Daher dürfe der Gesetzgeber die Erhebung des Rundfunkbeitrags an die Wohnung knüpfen, auch wenn dabei in Einzelfällen Wohnungen erfasst werden, in denen es keine Rundfunkempfangsgeräte gebe.
Geklagt hatten eine Frau, die ein Radio, aber keinen Fernseher in ihrer Wohnung betreibt, und ein Mann, der während längerer Auslandsreisen vom Rundfunkbeitrag befreit werden wollte. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Seit dem 1. Januar 2013 richtet sich die Abgabe nicht mehr nach Zahl und Art der Geräte, sondern wird pro Haushalt fällig. Ein Haushalt zahlt 17,98 Euro im Monat. [dpa/ps]
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