Die Bundesnetzagentur hat die Versteigerung der Frequenzen für das 5G Netz angeordnet. Die Versteigerung erfolgt für die Frequenzen bei 2 Gigahertz und 3,6 Gigahertz.
Mit der fünften Mobilfunkgeneration werden nicht nur die Datenraten für Endnutzer verbessert, sondern auch völlig neue Anwendungen wie automatisierte Produktion (Industrie 4.0) und Echtzeitanwendungen ermöglichet.
Für die Vergabe der Frequenzen möchte die Bundesnetzagentur ein ein objektives, transparentes und diskriminierungsfreies Verfahren gewährleisten. Daher müssen jetzt erst noch die Vergabebedingungen und Auktionsregeln entschieden werden.
Die Bundesnetzagentur möchte bis Jahresende mit der Beteiligung der interessierten Unternehmen die Rechte und Pflichten für die Nutzung der Frequenzen anstecken und damit auch eine bessere Mobilfunkversorgung erreichen.
Neben bundesweiten Frequenznutzungsrechten, die versteigert werden sollen, wird die Bundesnetzagentur Frequenzen auch zur lokalen und regionalen Nutzung bereitstellen. In den Bereichen 3.700 MHz – 3.800 MHz und 26 GHz sollen auch regionale Netzbetreiber, kleine und mittlere Unternehmen oder Start-Ups das Potenzial der kommenden Mobilfunkgeneration 5G für Anwendungen in der Wirtschaft und Industrie nutzen. [jrk]
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