Die Öffentlich-Rechtlichen überprüfen Parteiwerbung wegen möglicher Urheberrechtsverstöße; besonders im Fokus „Die Linke“.
Die im Bundestag vertretenen Parteien sollen in den sozialen Medien urheberrechtlich geschütztes Material öffentlich-rechtlicher Sender für ihre Eigenwerbung verwendet haben. Wie das Nachrichtenportal „t-online.de“ am Freitag berichtete, prüfen derzeit sechs ARD-Anstalten und das ZDF mehr als 230 mutmaßliche Verstöße.
Dem Bericht zufolge ist vor allem die Linke betroffen: „Offizielle Profile und Kanäle des Bundesverbandes, der Bundestagsfraktion und prominenter Parteimitglieder verbreiteten vielfach zum Teil bearbeitete Inhalte der Sender bei Facebook, Twitter oder YouTube.“ Auch Beiträge der AfD, der Grünen, der Union, der FDP und ein Beitrag der SPD würden überprüft.
„Der NDR gibt grundsätzlich kein Material an Interessengruppen, Verbände oder Parteien zur Veröffentlichung ab“, betonte ein Sprecher des Norddeutschen Rundfunks in Hamburg auf dpa-Anfrage. Zu untersuchen sei, ob die Fälle vom Zitatrecht gedeckt seien. Wenn ein Beitrag ergänzt oder verfremdet werde, sei davon nicht auszugehen. „Erforderlichenfalls prüft der NDR je nach Einzelfall auch rechtliche Schritte.“ Die anderen betroffenen ARD-Sender verfahren ähnlich.
Ein Sprecher der Linken teilte auf Anfrage mit: „Es gehört auch zur Öffentlichkeitsarbeit unserer Partei, Aussagen unserer PolitikerInnen zu verbreiten, die sie in den Medien tätigen. Hierbei achten wir stets darauf, dass die Quelle gekennzeichnet ist.“ Das Teilen von Aussagen von Linken-Politikern, die diese in den öffentlich-rechtlichen Medien tätigen, sei bisher von den Sendern nicht beanstandet worden. „Ebenso ist die ausschnittweise Verbreitung von Bewegtbildinhalten eine von den Medienanstalten über die Parteien hinaus weit verbreitete Praxis, die geduldet wurde.“ Diese rechtliche Grauzone sei aber weder für die Medienanstalten noch für die Partei und die Nutzer sozialer Medien ein wünschenswerter Zustand. [dpa/tk]
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