Verleger sehen neue „Tagesschau“-App weiter kritisch

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Mit ihrer neuen „Tagesschau“-App fokussiert sich die ARD auf Videos, auch um den Verlegern den Wind aus den Segeln zu nehmen. Diese hatten sich an der alten Version aufgrund des hohen Textanteils gestört. Doch auch die neue App sieht der BDZV kritisch.

Am Mittwoch hat die ARD eine runderneuerte Version ihrer „Tagesschau“-App veröffentlicht, die ihren Fokus vor allem auf Video-Inhalte legt. Auch wenn die Öffentlich-Rechtlichen betonten, dass diese Umstellung keine Reaktion auf den zu Ungunsten der ARD entschiedenen Rechtsstreit mit dem Bund der Deutschen Zeitungsverleger (BDZV) sei, hoffte die Sendeanstalt dennoch, den Interessen der Verlage entgegen zu kommen. Diese sehen jedoch auch die neue App kritisch.

Wie der BDVZ gegenüber dem Portal „Meedia“ erklärte, ändere sich an der rechtlichen Bewertung nichts, vielmehr halte man den auf der Startseite der App präsentierten Fokus auf Videos für eine Mogelpackung. Denn um den Inhalt der Nachricht zu erfahren, müsse immer noch der Text gelesen werden.
 
Das ist genau der Punkt, den die Zeitungsverleger kritisch sehen. Durch den hohen Textanteil handelt es sich bei der „Tagesschau“-App aus Sicht des BDZV um ein presseähnliches Angebot, welches laut des Rundfunkstaatsvertrags ARD, ZDF und Deutschlandradio untersagt ist. Zumindest auf eine Version vom 15. Juni 2011 traf dies zu, wie das Oberlandesgericht Köln Ende September urteilte. Ob und wie der BDZV nun gegen die neue App vorgehen will, ist noch nicht entschieden. [buhl]

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9 Kommentare im Forum
  1. Es gehören wirklich mal ein paar Gesetze angepasst. In einer Handy-App brauch ich keine Videos, solange ich kein unbegrenztes Datenvolumen habe. Und den Blödsinn mit der 7 Tage Regel in den Mediatheken müsste man auch mal schnellstens beenden. Wer auch immer sich den Scheiß mal ausgedacht hat.
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