Verleger klagen gegen Online-Angebot von Radio Bremen

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Der Streit zwischen den Verlegern und den Öffentlich-Rechtlichen über deren Online-Angebote geht in die nächste Runde. Nun klagen mehrere norddeutsche Verlage gegen Radio Bremen wegen zu hoher Presseähnlichkeit.

Gegen die Online-Berichterstattung von Radio Bremen gehen mehrere Zeitungsverlage der Region gerichtlich vor. Die Verleger hätten eine Klage beim Landgericht eingereicht, weil die „pressemäßige Berichterstattung“ auf „radiobremen.de“ nicht in Einklang stehe mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, teilte der Zeitungsverlegerverband Bremen am Donnerstag mit. Der BGH hatte 2015 verkündet, Rundfunkangebote dürfen nicht presseähnlich sein. Als presseähnlich gelten sie, wenn Textbeiträge im Vordergrund stehen.

Radio Bremen habe sich geweigert, auf eine Abmahnung der Verlage eine Unterlassungserklärung abzugeben, so dass die Klage unvermeidlich geworden sei, hieß es. Nach der Abmahnung sei Radio Bremen zwar dazu übergegangen, „die nach wie vor presseähnlichen Texte mit dem Hinweis auf einen Sendungsbezug zu versehen“. Das gelte aber nicht für die Online-Angebote von Radio Bremen vom 16. Januar 2017, auf die sich die Abmahnung bezieht. Außerdem wird beklagt, dass der ARD-Sender in seinem Online-Angebot gegen geltendes Recht „flächendeckend“ über das lokale Geschehen in Bremen, Bremerhaven und dem Umland berichte.
 
Geklagt haben der „Weser Kurier“, die „Nordsee-Zeitung“, das „Delmenhorster Kreisblatt“ und das „Osterholzer Kreisblatt“. Ein Sprecher von Radio Bremen erklärte am Donnerstag: „Radio Bremen ist eine Klage der Bremischen Zeitungsverleger bisher nicht zugestellt worden.“ Das Landgericht in der Hansestadt konnte den Eingang der Klage zunächst nicht bestätigen.
 
Der Streit in Bremen erinnert an die Auseinandersetzung um die „Tagesschau“-App. Das Oberlandesgericht Köln hatte im Herbst entschieden, dass die App, so wie sie am Beispieltag 15. Juni 2011 abrufbar war, presseähnlich und damit unzulässig sei. Damit hatte die Klage von elf Zeitungsverlagen weitgehend Erfolg. Die Zeitungsverlage forderten nach der Verkündung eine nachhaltige Verringerung des Textangebots auf den Nachrichten-Seiten der öffentlich-rechtlichen Sender im Internet. [dpa/buhl]

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1 Kommentare im Forum
  1. Die Texte kommen doch auch in gesprochener Form in den Videos vor. Also, wo sind die Videos der Verlage?
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