Verleger-Klage gegen „Tagesschau“-App ab morgen vor Gericht

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Die Klage von acht deutschen Zeitungsverlagern gegen die kostenlose „Tagesschau“-App der ARD beschäftigt ab diesem Donnerstag das Kölner Landgericht. Sie müssen entscheiden, ob die Nachrichten-Anwendung für Smartphones und Kleincomputer die Verlagsbranche benachteiligt.

Die Wettbewerbskammer des Kölner Landgerichts muss in der Verhandlung klären, ob das mit Rundfunkgebühren finanzierte Angebot der ARD den Verlagen das Geschäft mit ihren eigenen kostenpflichtigen Apps erschwert. Die „Tagesschau“ bietet nach Ansicht der Zeitungsmacher auf dem iPad und anderen Tablet-Computern sowie Smartphones zu viel Text (DIGITALFERNSEHEN.de berichtete).

„Wir sind überzeugt, dass diese Presseähnlichkeit gegen den Rundfunkstaatsvertrag verstößt“, sagt Helmut Heinen, Präsident des Bundesverbands Deutscher Zeitungsverleger. Die ARD-Vorsitzende und WDR-Intendantin Monika Piel meint dagegen, die „Tagesschau“ müsse in allen Medien und Darstellungsformen präsent sein: „Unser Publikum erwartet – zurecht – dass es die Inhalte, für die es Rundfunkgebühren bezahlt hat, auch auf allen relevanten Endgeräten abrufen kann.“

Geklagt haben der Axel Springer Verlag („Welt“, „Bild“), die WAZ Mediengruppe, die „Süddeutsche Zeitung“, die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“, M. DuMont Schauberg („Kölner Stadt-Anzeiger“, „Berliner Zeitung“), das Medienhaus Lensing („Ruhr Nachrichten“), die „Rheinische Post“ sowie die Medienholding Nord („Flensburger Tageblatt“, „Schweriner Volkszeitung“).

ARD und ZDF wie auch die Zeitungsmacher zielen auf Mediennutzer, die auf Tablet-Computern Texte lesen, Fotos, Grafiken und Videos anschauen und O-Töne hören. Die Verlage gestalten mit viel Aufwand attraktive Zeitungsausgaben für solche Endgeräte. Ziel sind neue Online-Umsätze, während die Auflagen der Papierausgaben bei den meisten Titeln sinken. Kostenlos-Angebote wie die „Tagesschau“-App machten ihnen einen Strich durch die Rechnung, fürchten die Verleger.

Die ARD argumentiert dagegen, die „Tagesschau“-App enthalte nichts, was nicht auch schon auf der Internetseite „tagesschau.de“ veröffentlicht wurde. Im Umkehrschluss könnte das allerdings heißen, dass die „Tagesschau“, falls sie den Prozess verliert, Texte nicht
nur aus der App, sondern – nach einer weiteren denkbaren Klage – auch aus „tagesschau.de“ entfernen müsste. [dpa]

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