Verleger drohen ARD erneut mit juristischen Schritten

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Im Streit der Öffentlich-Rechtlichen mit dem Zeitungsverlegerverband (BDZV) wurde keine Einigung gefunden. Der BDZV droht jetzt mit juristischen Schritten, sollte die ARD nicht ihre Online-Portale umgestalten und weniger zeitungsähnliche Angebote unterbreiten.

Der schon seit 2011 schwelende juristischen Streit zwischen der ARD und dem Zeitungsverlegerverband BBZV geht in die nächste Runde. Wie das NDR-Magazin „Zapp“ berichtet, konnten sich die Intendanten mit den Verlagen nicht auf ein Einschränkung der öffentlich-rechtlichen Online-Auftritte einigen.

Am Anfang ging es um die App des Ersten, die den BDZV zu zeitungsähnlichwar. Das Kölner Oberlandesgericht bestätigte diese Meinung. Seitdemversuchen die Verlage und die Öffentlich-Rechtlichen eine Lösung zufinden, wie die Sender ihre Internetauftritte gestalten können, ohne denZeitungen die Leser wegzunehmen.
 
Auf der einen Seite wollen ARD, ZDF und Deutschlandradio ihren Nutzer aktuelle Informationen bieten, auf der anderen Seite sollen sie dabei nicht den Zeitungen Konkurrenz machen. Ein erster Kompromiss schien darin zu bestehen, dass die Sender maximal ein Drittel Text auf ihren Onlineauftritten veröffentlichen. Ausgenommen davon waren sendungs- und senderspezifische Inhalte.
 
Doch in der letzten Runde um eine Selbstverpflichtung der Öffentlich-Rechtlichen kam es zu einer Veränderung, welche der BDZV tragen wollte, die ARD aber nicht konnte. Worum es genau ging, ist nicht bekannt. Damit scheint vorerst die freiwillige Selbstverpflichtung gescheitert. Der BDZV will jetzt juristische Schritte einleiten. ARD-Sprecher Grimberg sagte dazu in „Zapp“: „Die Gerichte werden das klären“, außerdem sei die ARD „in jedem Fall weiter gesprächsbereit“. [tk]

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2 Kommentare im Forum
  1. Dann sollten die Zeitungsverleger aber auch weniger fernsehähnliche Angebote in ihren Online-Auftritten unterbringen!
  2. Sehe ich genauso! Wenn ARD und ZDF im Internet keine Artikel anbieten dürfen, dann sollen Zeitungen auch keine Videos und Audios anbieten dürfen und schon mal gar keine bewegte Werbung! Gleiches Recht für alle.. Und das soll das multimediale Zeitalter sein... Und mit welchem Recht dürfen Zeitungen eigentlich auf einer Internetseite ohne Inhalt (da hinter einer Bezahlschranke versteckt) vier oder noch mehr (!) Reklamen schalten?! Das ist doch an Dreistigkeit nicht zu überbieten.. Das ist doch keine Presse mehr, sondern nur Reklame..
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