Verlage und die Betreiber von Programmführern müssen an die VG Media zahlen. Das OLG Düsseldorf hat am heutigen Mittwoch in zweiter Instanz die Klage des Verbandes Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) gegen die VG Media wegen der Nutzung von Programmbegleitmaterial in elektronischen Programmführern (EPG) abgewiesen.
Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde vom Oberlandesgericht nicht zugelassen, teilte die VG Media am Mittwoch mit. Der VDZ wollte für einige seiner Mitgliedsunternehmen erreichen, dass diese einen unentgeltlichen Anspruch auf Nutzung des von den privaten Sendern erstellten Programmbegleitmaterials wie der Programmtexte, Bilder sowie der von den Sendern erstellten Trailer, in EPG haben.
Bereits im letzten Jahr hatten aber bereits zwei Landgerichte und dasOLG in Dresden die urheberrechtliche Schutzfähigkeit desProgrammbegleitmaterials „einheitlich und in vollem Umfange bestätigt“,hieß es weiter. Somit sind Betreiber von elektronischen Programmführern(EPG) und elektronischen Programmzeitschriften, die auf dem Computeroder dem Fernseher empfangbar sind, verpflichtet, für die Nutzung dervon den Sendern bereitgestellten Texte, Bilder, Trailer undAudiosequenzen eine angemessene Vergütung an die VG Media alsVerwertungsgesellschaft der privaten Sender zu zahlen und entsprechendeLizenzverträge mit der VG Media abzuschließen. Die VG Media wurde 2002gegründet und nimmt die Rechte für private Rundfunkanbieter wahr. [cg]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com