In den kommenden zwei Tagen wird am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber verhandelt, ob der Rundfunkbeitrag zulässig ist.
Die Richter prüfen bei den Verhandlungen insgesamt vier Beschwerden zu dem Rundfunkbeitrag: Drei Privatpersonen sowie der Autovermieter Sixt wehren sich gegen den Beitrag, der seit 2013 in seiner jetzigen Form erhoben wird.
Er stellt aus ihrer Sicht eine Steuer dar, für die die Länder, die den Beitrag im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regeln, keine Gesetzgebungskompetenz hätten. Außerdem verstoße er gegen den Gleichheitsgrundsatz, da er pro Wohnung und damit unabhängig von der Zahl der Bewohner erhoben werde. In Unternehmen wie Sixt bemisst sich der Beitrag unter anderem nach der Anzahl von Betriebsstätten. Das benachteilige Firmen mit vielen Filialen, moniert Sixt.
Die Kläger waren in den Vorinstanzen, zuletzt vor dem Bundesverwaltungsgericht, gescheitert. Bis zu einem Urteil der Verfassungsrichter vergehen voraussichtlich einige Monate. [dpa]
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