Das Bundesverfassungsgericht hat den ZDF-Staatsvertrag zumindest teilweise für verfassungswidrig erklärt. Der Einfluss von Politik und Parteien müsse demnach in Zukunft deutlich reduziert werden. Geklagt hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg.
Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag einer Klage gegen den staatlichen Einfluss beim ZDF überwiegend statt gegeben. Teile des ZDF-Staatsvertrages seien demnach verfassungswidrig. So ist der Einfluss der Politik auf die öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalt nach Ansicht der Richter deutlich zu groß. Der Anteil von Politikern und so genannten „staatsnahen Personen“ in Verwaltungs- und Fernsehrat des ZDF müsse demnach von derzeit 44 Prozent auf maximal ein Drittel reduziert werden. Die Politiker dürfen zudem keinen bestimmenden Einfluss mehr auf die Auswahl der aus gesellschaftlichen Gruppen entsandten Mitglieder des Fernsehrates ausüben.
Gegen den ZDF-Staatsvertrag hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg geklagt, da sie der Meinung waren, dass Politik und Parteien zu viel Einfluss auf das ZDF ausüben würden. Auslöser war die Absetzung des früheren ZDF-Chefredakteurs Nikolaus Brender, der seinen Posten 2009 auf politischen Druck von Seiten der CDU hatte räumen müssen. Die Medienpolitik soll nun bis zum 30. Juni 2015 Zeit bekommen, den ZDF-Staatsvertrag verfassungskonform zu überarbeiten. [ps]
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