Das Bundesverfassungsgericht hat das Veto des Rundfunks Berlin-Brandenburg (RBB) gegen einen Wahlspot der rechtsextremen NPD bestätigt und wies am Donnerstag einen Eilantrag der NPD zurück.
Mit dem einen Eilantrag wollte die NPD erwirken. dass der RBB zur Ausstrahlung der Wahlwerbung an diesem Donnerstag verpflichtet wird. In dem bisherigen Verfahren sei weder das Grundrecht auf Meinungsfreiheit noch auf Chancengleichheit der rechtsextremen Partei verletzt worden, hieß es in der Entscheidung.
Zuvor hatten bereits das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg sowie das Berliner Verwaltungsgericht die Haltung des Senders gegen den Wahlspot bestätigt. Der Film verletze die Menschenwürde der in Berlin lebenden Ausländer, besonders der Muslime, hieß es zur Begründung. In dem Spot werde suggeriert, dass Ausländer stets kriminell seien und rohe Gewalttaten gegen Deutsche ausübten. Die NPD hatte sich bei ihrer Klage auf die Meinungsfreiheit berufen.[rh]
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