Verfassungsbeschwerde: Wie ist der aktuelle Stand der ARD/ZDF-Klage?

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Rundfunkbeitrag 2025

Wie viel Rundfunkbeitrag müssen Bürgerinnen und Bürger künftig zahlen? Die Politik hat sich nicht zu einer Erhöhung durchgerungen, obwohl die KEF eine moderate Steigerung empfohlen hatte. Deshalb kündigten ARD und ZDF den Gang vor das Bundesverfassungsgericht an. Wie ist der Stand?

Hat die Politik rechtens gehandelt, in dem sie sich über die eigentlich verbindliche Empfehlung der KEF hinweggesetzt und den Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2025 nicht erhöht hat? Nur in ganz besonderen Fällen darf die Politik nämlich von dem KEF-Vorschlag abweichen und speziell ARD und ZDF sehen solche Ausnahmen momentan nicht gegeben. Daher haben die Sendeanstalten angekündigt, Verfassungsbeschwerde einzulegen. Bekannt wurde das Mitte November 2024, also vor rund einem halben Jahr. Doch die Richterinnen und Richter in Karlsruhe werden nicht zeitnah zu einem Urteil kommen – stattdessen dürfte sich eine Entscheidung noch um einige Zeit hinauszögern.

Auf Anfrage von DIGITAL FERNSEHEN teilte die Pressestelle des Bundesverfassungsgerichts am Freitag nämlich mit, dass der Gang des Verfahrens der Verfassungsbeschwerden „noch nicht absehbar“ sei. In einem Statement hieß es: „Zu den Verfahren erbetene Stellungnahmen stehen nach wie vor aus.“ Dass mit dem Gang nach Karlsruhe keine ganz schnelle Entscheidung einhergehen würde, war absehbar. 2021 mussten schon einmal die Karlsruher Richter urteilen. Damals ging es um die Anhöhung von 17,50 auf 18,36 Euro, die eigentlich von den Ländern schon beschlossen war, bis Sachsen-Anhalt ausscherte. Das Bundesverfassungsgericht urteilte damals im August, dass der Beitrag steige. Damals galt die Erhöhung rückwirkend zum 20. Juli.

Einige ARD-Anstalten rechnen fest mit der Erhöhung

Wie ein Urteil der Karlsruher Richter diesmal aussehen wird, ist freilich offen – zumindest denkbar ist aber, dass die Richter selbst im Fälle einer Entscheidung pro ARD und ZDF den Beitrag nicht rückwirkend zum 1. Januar erhöhen werden. Genau das könnte für einige ARD-Häuser aber problematisch werden, denn sie haben ihren diesjährigen Haushalt bereits auf Grundlage einer aus ihrer Sicht rechtmäßigen Beitragserhöhung kalkuliert.

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2 Kommentare im Forum
  1. ...erbetene Stellungnahmen stehen noch aus.' Hä, können die Anwälte der Klägerinnen ihr Ansinnen nicht näher begründen?
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