
Frankfurt am Main – Die Verbraucherzentrale Hessen kritisiert den Kabelnetzbetreiber Unitymedia für die Konditionen des Programmpakets „Digital TV Basic“ und spricht von einem „unfairen Lavieren des Unternehmens am Rande der Legalität“.
Lediglich in einer leicht zu übersehenden Fußnote auf der Webseite von Unitymedia stehe zum Programmpaket „Digital TV Basic“, dass der Vertrag über das Zusatzpaket ab dem vierten Monat mindestens 21 Monate entgeltlich weiterläuft, wenn der Kunde den Vertrag über Digital TV Plus nicht fristgemäß zum Ende des dritten Monats kündigt. Das wirft die Verbraucherzentrale Hessen dem Kabelnetzbetreiber Unitymedia vor. Sie „warnt vor irreführender Werbung und rät zur Vorsicht beim Abschluss von Kabelverträgen“.
„Mit Digital TV Basic machen Sie mehr aus Ihrem Kabelanschluss“, heißt es in der aktuellen Unitymedia-Werbung. Tatsächlich bekomme der Kunde beim hessischen Kabelnetzbetreiber oftmals mehr, als er überhaupt wolle, so die Verbraucherzentrale Hessen.
Wer ein 24-Monats-Abonnement für einen Einzelvertrag „Digital TV Basic“ für monatlich 16,90 Euro bestellt, bekommt derzeit automatisch das Zusatzpaket „Digital TV Plus“ kostenlos dazu. Was zunächst wie ein besonderer Bonus aussehe, entpuppe sich bei näherem Hinsehen als Kostenfalle, warnt die Verbraucherzentrale.
„Denn ab dem vierten Monat wird das vermeintlich `kostenlose´ Paket mit zusätzlich 7,90 Euro für weitere 21 Monate berechnet, wenn der Kunde nicht innerhalb der ersten 60 Tage `Digital TV Plus´ kündigt. Der Kunde muss also ab dem vierten Monat insgesamt 24,80 Euro monatlich für seinen Kabelanschluss zahlen“, monieren die Verbraucherschützer.
Von 24,80 Euro monatlich sei jedoch nirgendwo die Rede; auch bleibe völlig unklar, wann denn die 60-Tages-Frist, innerhalb derer gekündigt werden muss, überhaupt zu laufen beginne. „Nicht nur wir ärgern uns über dieses verbraucherunfreundliche Geschäftsgebaren von Unitymedia, sondern vor allem die betroffenen Verbraucher, die plötzlich 7,90 Euro pro Monat mehr in Rechnung gestellt bekommen“, so Peter Lassek von der Verbraucherzentrale Hessen, der von einem „unfairen Lavieren des Unternehmens am Rande der Legalität“ spricht.
„Wir halten das Verhalten von Unitymedia für irreführend und somit unzulässig und beanstanden vor allem das Fehlen einer klaren transparenten Preisangabe“, so Rechtsanwalt Lassek weiter. So müssten bereits in der Bewerbung eines Produkts die Preise angegeben werden, die einschließlich der Mehrwertsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise). Im Falle von „Digital TV Basic“ sei jedoch lediglich der Preis genannt, den der Kunde nach fristgerechter Kündigung des Zusatzpakets zu zahlen hätte.
Die Verbraucherzentrale Hessen beanstandet weiterhin, dass Kunden, die sich erstmalig für einen digitalen Kabelanschluss entscheiden, keinerlei Vergleichsmöglichkeiten zwischen den unterschiedlichen Paketen hätten und den „Mehrwert“ des TV Plus-Pakets gar nicht erkennen könnten.
Auch wer sich auf der Internetseite des Anbieters über die Preise der unterschiedlichen Pakete informieren wolle, müsse zunächst einmal seine persönlichen Daten, inklusive Kontoverbindung, eingeben und lande direkt auf dem Button „Jetzt bestellen“. Auseinandersetzungen mit dem Kabelnetzbetreiber seien somit vorprogrammiert. [ar]
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