Die Verbraucherzentrale Bundesverband hat die Bundesregierung aufgefordert, beim Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken nachzubessern. Gegen viel zu hohe Abmahnkosten sei das Gesetz nämlich unwirksam.
Verbraucher seien immer noch nicht vor dem Geschäft mit hohen Abmahnkosten geschützt. Das kritisiert der Verbraucherzentrale-Bundesverband. In einer Untersuchung kam er zu dem Ergebnis, dass das im Oktober 2013 in Kraft getretene Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken in vielen Bereichen unwirksam sei.
Zwar seien die geforderten Anwaltskosten durch das Gesetz tatsächlich verringert worden. Die Gesamt- und Vergleichssummen sind im Durchschnitt allerdings deutlich angestiegen. Für die Untersuchung ließ der Verband mehrere seiner Verbraucherberatungsstellen Fragebögen zu Tauschbörsen-Abmahnungen ausfüllen. So seien insgesamt 2563 Fälle untersucht worden. Der Studie zufolge ist eine erhoffte Besserstellung der Verbraucher ausgeblieben.
Der Verband fordert deshalb die Streitwertdeckelung auch auf Schadensersatzforderungen auszuweiten. Der Gesamtstreitwert solle auf 500 Euro gesenkt werden. Außerdem fordert der Verbraucherverband einen pauschalisierten Schadensersatzbetrag, die Abschaffung von Ausnahmeregelungen und eine Beweislastregelung zugunsten von Anschlussinhabern.
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