Die Allgemeinen Geschätfsbedingungen der App-Anbieter Google, iTunes, Microsoft, Nokia und Samsung weisen nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) erhebliche Mängel auf. Während Microsoft und Nokia nach der Beanstandung schnell einlenkten, wurde gegen Google und iTunes nun Klage erhoben.
Auch weltweit operierende Unternehmen wie Google und iTunes müssen sich an die deutschen Verbraucherschutzvorschriften halten, so die Forderung des VZBV, die die Verbraucherschützer im Fall von Google und iTunes nun gerichtlich durchsetzen wollen. Denn wie der VZBV am Montag mitteilte, sind die AGBs beider App-Anbieter äußerst mangelhaft. Insgesamt 25 Klauseln werden von den Verbraucherschützern beanstandet, darunter zu lang formulierte Vertragsbedingungen, Klauseln zum Nachteil der Verbraucher oder auch ein fehlendes Impressum.
Kritisiert wurden auch die Bedingungen zum Datenschutz. So werden beispielsweise personenbezogene Daten von Kunden erfasst, ausgewertet und weiterverarbeitet, ohne dass die Nutzer dem explizit zugestimmt hätten. Zudem werden nach Ansicht des VZBV sogar Widerrufs-, Kündigungs- und Gewährleistungsrechte der Verbraucher eingeschränkt.
Der VZBV hatte die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von fünf App-Store-Betreibern überprüft und war dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Verbraucherschutz definitiv zu kurz kommt. Nach den versandten Abmahnungen haben Microsoft und Nokia schnell reagiert und die geforderte Unterlassungserklärung abgegeben. Während sich Samsung zumindest teilweise auf eine entsprechende Korrekur der AGBs eingelassen hat, lehnen iTunes und Google eine solche ab. Daher wurde gegen beide Unternehmen Klage erhoben. [fm]
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