
Berlin – Die öffentlich-rechtlichen Sender sollen mit den Rundfunkgebühren keine neuen Unterhaltungsangebote im Internet finanzieren. Das hat der Verband Bitkom anlässlich der Anhörung der Bundesländer zum 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag gefordert.
„Wenn die GEZ-finanzierten Sender künftig auch Unterhaltungsangebote ins Web stellen, verzerren sie den Wettbewerb mit privaten Anbietern“, gibt Bitkom-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer zu bedenken. „Die Anstalten würden mit den Zwangsgebühren der GEZ in einen funktionierenden Markt eingreifen. Das wäre völlig inakzeptabel.“
Der Bitkom fordert, dass sich die gebührenfinanzierten Sender auf die gesetzlich geregelte Grundversorgung beschränken. „Online dürfen die Sender lediglich Informationen zu ihrem Programm anbieten“, so Scheer. Diese Regelung sollte laut Bitkom bei der Neuregelung des Rundfunkrechts nicht aufgeweicht werden. „Die Rundfunkgebühr darf kein Mittel dafür sein, die Anstalten zu Internet-Giganten aufzubauen. Hier sollten die Landespolitiker nicht nur an den Spielraum der Sender denken, sondern die Leistungsfähigkeit der Internetwirtschaft im Blick haben.“ Das Rundfunkrecht ist Ländersache, und die Bundesländer handeln die gesetzliche Grundlage gemeinsam aus.
Ein weiteres Anliegen des Bitkom ist es, dass die Betreiber von Homepages weiterhin keine Rundfunklizenzen beantragen müssen. Derzeit ist geplant, den an Massenmedien orientierten gesetzlichen Rundfunkbegriff durch eine rein technische Definition zu ersetzen. Die im 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geplante Neufassung würde praktisch alle Homepage-Inhaber, die Live-Videos von ihrer Webcam im Netz platzieren, als Rundfunkbetreiber einstufen. Sie könnten dadurch gezwungen sein, eine Rundfunklizenz zu beantragen. „Hier brauchen wir mehr Augenmaß“, betont Bitkom-Präsident Scheer.
„Das Rundfunkrecht muss sorgfältig ans Internet-Zeitalter angepasst werden. Dazu reicht es nicht, lediglich den gesetzlichen Rundfunkbegriff zu ändern.“[mg]
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