Vectoring-Entwurf der Bundesnetzagentur findet kaum Zustimmung

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Für nur wenig Freude sorgte der von der Bundesnetzagentur vorgelegte neue Regulierungsentwurf zum Breitbandausbau. Sowohl die Telekom, die nun deutlich weniger Befugnisse hätte, als auch die Wettbewerber sind davon nicht überzeugt.

Mit dem überarbeiteten Regulierungsentwurf zum Breitbandausbau hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) auf fast allen Seiten für lange Gesichter gesorgt. Und das nicht nur bei der Telekom, deren zunächst angedachtes Vectoring-Monopol im Nahbereich aufgeweicht wird, sondern vor allem bei den Wettbewerbern.

Während das Bonner Telekommunikationsunternehmen gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (DPA) seine Unzufriedenheit über die Tatsache äußerte, dass die Konkurrenz nun verstärkt im Nahbereich ausbauen und die Infrastruktur der Telekom nutzen könnne, zeigte sich die Verbände VATM, Breko und Buglas in einem gemeinsamen Statement „empört“ über das Vorgehen der BNetzA.
 
Diese hatte den Entwurf der Europäischen Kommission vorgelegt, ohne die Wettbewerber vorher anzuhören. Die Verbände werfen der Regulierungsbehörde dagegen taktisches Kalkül vor, mit der die EU unter Druck gesetzt werden soll. Die geplanten Änderungen seien zudem nur geringfügig „für die Wettbewerber in bestimmten Punkten aber dennoch verschlechtert“, wie die Geschäftsführer Dr. Stephan Albers (Breko), Wolfgang Heer (Buglas) und Jochen Grützner (VATM) betonen.
 
So sei die Absenkung der Mehrheitsregelung an den Hauptverteilern oberflächlich betrachtet eine geringe Verbesserung, da jedoch die Wettbewerber 33 Prozent mehr Kabelverzweiger erschlossen haben müssen als die Telekom, wird nach Meinung der Verbände „die Schwelle in vielen Fällen weit über 40 und auch mehr als 50 Prozent“ gehoben. Insgesamt seien die Anpassungen rein kosmetische Änderungen, die weiterhin ein Monopol der Telekom im Nahbereich bedeuten würde.
 
Zufrieden zeigte sich mit dem neuen Entwurf, der auch die Regelung aufhebt, nur nachfragenden Unternehmen Vorleistungsprodukte an den Verteilern zu erlauben, bisher nur Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft. Wenn die Kritikpunkte der EU, deren Bedenken zur Überarbeitung des ursprünglichen Regulierungsentwurfs geführt hatten, ausgeräumt würden, wäre dies „die Quadratur des Kreises“, wie der Kommissar gegenüber der DPA erklärte. [buhl]

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