Nach einer Beratung über den Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA) zum Vectoring fordert der politische Beirat noch entscheidende Nachbesserungen. Die Telekom-Konkurrenz ist sich in der Bewertung dieser Forderung uneinig.
Noch im Frühjahr soll eine Entscheidung über die Frage zum Vectoring-Monopol der Deutschen Telekom im Nahbereich fallen. Der bereits Ende 2015 vorgestellte Regulierungsentwurf der Bundesnetzagentur (BNetzA), der über weite Strecken dieses Monopol gewähren würde, soll bis dahin jedoch noch einmal überarbeitet werden. Dies empfiehlt zumindest der politische Beirat der BNetzA nach seiner Sitzung am Montag.
Klaus Barthel (SPD), Vorsitzender des Gremiums, fasste die Ergebnisse so zusammen: „Wir wollen ein paar Präzisierungen und Nachschärfungen.“ Vor allem gehe es darum, die Ausbau-Zusagen der Telekom zu konkretisieren, Sanktionen bei Nicht-Erfüllung zu bestimmen und den Stichtag der bisherigen Ausbau-Zusagen zu überprüfen. Dieser wurde vor allem von den Wettbewerbern des Bonner Konzerns scharf kritisiert.
Dennoch sieht Barthel im Vectoring einen sinnvollen Zwischenschritt, da für einen flächendeckenden Glasfaser-Ausbau nicht genügend Mittel vorhanden wären. Mit der von der Telekom favorsierten Technologie könnten die Menschen jetzt mit schnellem Internet versorgt werden.
Die Wettbewerber begrüßen den Beschluss des Beirats zwar, zumindest dem Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) geht dieser jedoch nicht weit genug: „Aus Sicht der Wettbewerber und Investoren bleibt allerdings unverständlich, dass trotz der insgesamt erheblichen negativen Auswirkungen des Ausbauplans der Telekom im weitgehenden Vectoring-Monopol dieses nicht grundsätzlich in Frage gestellt wird“, so der Geschäftsführer der VATM, Jürgen Grützner. Auch sei die Frage, ob eine bessere Versorgung ohne Monopol erreicht werden könne, nicht erörtert wurden.
Zufriedener zeigte sich der Bundesverband Glasfaseranschluss (Buglas), der mit den vom Beirat angesprochenen Punkten konform geht. Ob diese Punkte nun in den Entwurf einfließen werden, liegt allein an der Beschlusskammer der BNetzA. Der Präsident der Behörde, Jochen Homann, erklärte, dass man sich mit den Anregungen beschäftigen werden, „ob das am Ende zu einer Änderung des Beschlussentwurfs führt, das werden wir dann sehen.“[buhl]
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