Laut des Verbands Privater Medien (Vaunet) zementiert die EU-Kommission zementiert ein Quasi-Monopol von Vodafone im deutschen Verbreitungs- und Einspeisemarkt ohne aus Marktsicht erforderlicher Einschränkungen.
Die Entscheidung der EU-Kommission hat in den Augen des Verbands die Marktrealität in Deutschland in fast allen wesentlichen Punkten unberücksichtigt gelassen. „Die größten Befürchtungen der privaten Rundfunkveranstalter zur zukünftigen Marktmacht des entstehenden Quasi-Monopolisten haben sich bewahrheitet“, so eine Vaunet-Mitteilung vom Vortag. Man sieht bei dem Verband keine wesentlichen Verbesserungen zu den bereits vollkommen ungenügenden, von Vodafone vorgeschlagenen Maßnahmen.
Da das zusammengeschlossene Unternehmen rund 80 Prozent der Kabelanschlüsse in Deutschland bündeln wird, befürchtet der Vaunet, dass es Vodafone zukünftig leichtfallen dürfte, die Bedingungen für die Auffindbarkeit von Inhalten und die kommerziellen Bedingungen für Pay-TV und Free-TV zu diktieren. Dies betrifft nicht nur die Einspeiseentgelte, sondern auch beispielsweise Exklusivitätsfenster für die Verbreitung von Content auf der Plattform und die zur Verfügung gestellten Kapazitäten für Rundfunk im Standard DVB-C sowie den Zugang zu Daten.
Zwar werde als einziger Punkt das Einfrieren von Einspeiseentgelten festgeschrieben. „Sie sind aber nur ein Teil der kommerziellen Rahmenbedingungen, zu denen zum Beispiel auch die Konditionen der Pay-TV-Verbreitung, der Paketierung, des Zugangs und der Auffindbarkeit, der Nebenrechte wie mobile, Catch-up, Start-over und VoD und der Zugang zu Daten etc. gehören“, so Harald Flemming, Geschäftsführer des Vaunet. „Hier hätte es entsprechender klarer Schutzregelungen der betroffenen Inhalteanbieter bedurft.“ Auch die reine Weiterleitung von HbbTV-Signalen habe keinen Wert, wenn die Frage der Empfangbarkeit dieser Angebote über von Vodafone spezifizierte Empfangsgeräte nicht auch zwingend vorgegeben werde. Anderenfalls sei diese Verpflichtung am Ende inhaltsleer.
In den wesentlichen Punkten, kritisiert der Vaunet, habe es keine Verbesserungen gegeben: So mindert die Öffnung des Netzes für Breitbandprodukte Dritter in keiner Weise die marktbeherrschende Position von Vodafone bezüglich privater Medien, die über den Kabelanschluss empfangen werden. Sie bleiben von einer Vereinbarung mit dem neuen Monopolisten abhängig, wenn sie sich in Deutschland eine wirtschaftliche Existenzgrundlage schaffen wollen.
Die schon existierenden IPTV- und OTT-Angebote haben an den zementierten Verbreitungsstrukturen im Kabel nicht gerüttelt und daran würde sich auch durch ein neues Angebot kaum etwas ändern. Der klassische Kabelanschlusskunde wechselt kaum, nicht zuletzt, weil er oft den Kabelanschluss mit den Nebenkosten begleicht. Damit bliebe Laut Vaunet das Brot-und-Butter-Geschäft der privaten Rundfunkunternehmen auf Sicht vom klassischen Kabelanschluss und hier zukünftig allein von Vodafone abhängig.
Der Verband schließt seine Mitteilung mit der Ankündigung, weitere Schritte gegen die Entscheidung der EU-Kommission prüfen zu wollen. [bey]
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