Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) hat ihren Handlungsrahmen erweitert und bietet neben Jugendschutz für Games auch einen entsprechenden Schutz im Bereich Rundfunk.
Die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) ist nicht länger nur für Software zuständig, wie ihr Name suggeriert. Die Kommission für Jugendschutzmedien (KJM) hat der USK nun die rechtliche Befugnis erteilt, auch im Rundfunkbereich zu agieren. Mit der Erweiterung auf den Bereich Rundfunk bietet die USK nun alle Jugendschutzlösungen aus einer Hand.
Laut Felix Falk, dem Geschäftsführer der USK, spielt dies vor allem auch bei der Weiterentwicklung des Jugendschutzes eine enorm große Rolle: „Gerade im Hinblick auf Zukunftslösungen wie das globale IARC-System, bei dem wir neben Spielen auch alle anderen Arten von Apps bewerten, ist dies wichtig.“ Die USK agiert damit sowohl unter dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) wie auch unter dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) als staatlich anerkannte zuständige Selbstkontrolle. Ferner ist sie Gründungsmitglied der sogenannten IARC, der International Age Rating Coalition, einem weltweiten System, das die Alterskennzeichnung von Online-Games und Apps vornimmt.
Der USK gehören derzeit 39 Unternehmen an, darunter unter anderem ActivisionBlizzard, Crytek, EA, GOG, King, Netzkino und Nintendo. Neuestes Mitglied im Bunde ist das Hamburger Unternehmen Rocket Beans TV, das ebenso über eine Rundfunklizenz verfügt. [nis]
Bildquelle:
- Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com