Eine Bund-Länder-Reformkommission empfiehlt die Live-Übertragung von Urteilen aus dem Gerichtssaal. Außerdem sollen zeitgeschichtlich wichtige Verfahren in voller Länge aufgezeichnet werden können.
Wie ein Gerichtsverfahren abläuft und die Urteilsverkündung aussieht, davon konnten sich Fernsehzuschauer bisher eher schlecht als recht bei Sendungen wie „Richterin Barbara Salesch“ ein Bild machen. Wie die „Tageszeitung“ (Taz) berichtet, sollen zukünftig von echten Prozessen zumindest die Urteile live im Fernsehen und Radio übertragen werden können.
Dies ist zumindest der Vorschlag einer Bund-Länder-Reformkommission, die das Verbot von Bild- und Tonübertragungen aus Gerichtssälen, welches seit 1964 Bestand hat, lockern will. Die Ausnahme von der Regel war bisher einzig das Bundesverfassungsgericht, die Kommission will diese Ausnahmeregelung jetzt auch auf die fünf obersten Bundesgerichte – den Bundesgerichtshof in Karlsruhe, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, das Bundessozialgericht in Kassel und den Bundesfinanzhof in München – ausweiten.
Die Kommission wurde im Sommer 2013 als Reaktion auf den Konflikt um die Zulassung der Öffentlichkeit im NSU-Prozess eingesetzt. Vor zwei Jahren war es zu Problemen gekommen, allen Journalistenanfragen wegen Platzmangels gerecht zu werden. Deshalb schlägt die Kommission vor, den Ton künftig in spezielle Arbeitsräume zu übertragen. Ein dritter Vorschlag sieht vor, Verfahren von zeitgeschichtlicher Bedeutung vollständig aufzuzeichnen. Diese sollen aber nur begrenzt nutzbar sein und nicht für die aktuelle Berichterstattung zugelassen werden.
Die Empfehlungen, die eine Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes (§ 169) zur Folge haben würden, wurden der in Stuttgart tagenden Justizministerkonferenz vorgelegt. Diese wird dem Vorschlag vermutlich folgen. [buhl]
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