Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig

213
89
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com

Die Vollstreckungsverfahren der Rundfunkanstalten für die Eintreibung der Rundfunkgebühren sind rechtmäßig. Das entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Demnach müssen die maschinell erstellten Gesuche weder Dienstsiegel noch Unterschrift aufweisen.

Mit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) schwindet für Schwarzseher eine weitere Hoffnung, um die Zahlung der Rundfunkgebühren herumzukommen. Nach Meinung der Karlsruher Richter bedürfen die maschinell erstellten Vollstreckungsersuche gegen säumige Zuschauer weder ein Dienstsiegel noch eine Unterschrift des jeweiligen Senders.

Damit wird in dritter Instanz endgültig zugunsten der Rundfunkanstalten entschieden, nachdem ein Kläger die Zahlung der Gebühren wegen formaler Mängel verweigert hatte. Der Schuldner hatte bemängelt, das in dem Schreiben des Südwestrundfunk (SWR) nicht deutlich werde, ob der Sender oder der Beitragsservice der Gläubiger sei, zudem fehlten Dienstsiegel und Unterschrift.
 
In erster Instanz war vom Amtsgericht Nagold bei Stuttgart zunächst dem Sender Recht gegeben worden, vor dem Landgericht Tübingen wurde jedoch dem Kläger zugestimmt. Der BGH hob nun die Entscheidung des Landgerichts wieder auf und beschloss zudem, dass es nicht erforderlich sei, das neben dem Beitragsservice der Sender ausdrücklich mitsamt Anschrift, Rechtsform und Vertretungsverhältnissen benannt wird.
 
Mit dem Urteil wird den Rundfunkanstalten die Eintreibung der Gebühren von rechtlicher Seite vereinfacht. Im letzten Jahr wurden insgesamt knapp 890 000 Vollstreckungsersuche in ganz Deutschland veranlasst. [buhl]

Bildquelle:

  • Medien_Maerkte_Artikelbild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
213 Kommentare im Forum
  1. AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig Wow, das hätte ich in dieser Höhe nicht erwartet.
  2. AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig Hier im Forum gibts ja auch mindestens einen der meint nichts zahlen zu müssen. Der wird da sicher auch hoffentlich dabei sein.
  3. AW: Urteil: Zwangsvollstreckung gegen Schwarzseher rechtmäßig Und schon isser da und nein, er ist selbstverständlich nicht dabei! Bei 890000 Vollstreckungsersuchen in einem Jahr dürfte wohl auch dem letzten Hinterwäldler klar sein, dass dieses staatliche Rundfunkzwangserpressungssystem hinterfragt werden sollte. Immerhin entspricht das ca. 2,3% aller Privathaushalte. Das ändert natürlich formal erst einmal nichts an der sogenannten Rechtmäßigkeit des Verfahrens. Aber die Verfahren von Freisler am Volksgerichtshof waren ja damals ebenso in einem "rechtmäßigen" System eingebettet wie auch die Rassengesetze. Ich denke es sollte in einer echten Demokratie selbstverständlich sein, daß der mündige Bürger selbst entscheiden darf wofür er sein Geld für Informationsbeschaffung ausgibt und nicht nicht zwangsweise daran beteiligt wird eine Propagandamaschine wie den aufgblähten ÖR zwangszuernähren.
Alle Kommentare 213 im Forum anzeigen

Kommentieren Sie den Artikel im Forum