Im Streit um die ORF-Apps zur Ski-WM 2013 und zur Nationalratswahl 2013 hat es in Österreich jetzt zwar eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht gegeben. Klarheit hat sie allerdings nicht gebracht. Die Beteiligten interpretieren das Urteil unterschiedlich.
Ein Urteil – zwei Interpretationen: Der Streit zwischen ORF und dem Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) währt in Österreich schon lange: 2013 hatten die Privaten beim Medienverband KommAustria Beschwerde gegen den öffentlich-rechtlichen Sender eingereicht. Gegenstand der Auseinandersetzung sind Apps, die der ORF im Rahmen der Nationalratswahl 2013 und zum Ski-Weltcup 2013/2014 angeboten hatte. So hatte der ORF zur Ski-WM 2013 eine App bereitgestellt, mit der sich das Geschehen live verfolgen ließ und die den Ski-begeisterten Österreichern Hintergrundinformationen dazu bot. Diese ist nach Auffassung der Privatsender aber rechtswidrig.
In Österreich unterliegt das Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Senders erheblichen Einschränkungen. So sei die ORF-App zur Ski-WM – nach Auffassung des VÖP – allein für Mobilgeräte ausgelegt gewesen. Das sei aber nach österreichischem Recht nicht zulässig. Die Privaten hatten daraufhin Beschwerde bei der österreichischen Medienbehörde KommAustria eingereicht.
Jetzt hat das österreichische Bundesverwaltungsgericht in zweiter Instanz eine Entscheidung getroffen: Die Beschwerde, die der ORF gegen den Bescheid der KommAustria eingerecht hatte, sei unbegründet, teilten die Richter mitund gaben stattdessen der Beschwerde der VÖP statt. Weiterhin hat das Gericht klargestellt: Online-Angebote des ORF dürfen nicht eigens für mobile Endgeräte gestaltet werden, sondern müssen unabhängig von der Technologie sein, mit der sie abgerufen werden. Doch statt Klarheit zu bringen, führt diese Entscheidung bei den Beteiligten zu unterschiedlichen Auffassungen.
So versteht der VÖP das Urteil so, dass es sich bei den ORF-Apps um ausschließlich auf Mobilgeräte ausgelegte Angebote handelte und sah deren Rechtswidrigkeit bestätigt. „Der vom ORF gewünschten und fast uferlose wirkenden Ausweitung seines Angebots insbesondere im Bereich mobiler Anwendungen wurde mit diesem Bescheid eine klare Absage erteilt“, sagte VÖP-Geschäftsführerin Corinna Drumm.
Der ORF sieht in dem Gerichtsbescheid jedoch keine inhaltliche Entscheidung. Der ORF-Kommunikationschef Martin Biedermann geht davon aus, dass die Entscheidung über die Rechtswidrigkeit wieder an die KommAustria zurückgegeben worden sei und diese bei ihrer Beurteilung noch weitere Umstände zu berücksichtigen habe. Der ORF versuche gerade „auf die penible Einhaltung des ORF-Gesetzes und der bestehenden Rechtsprechung zu achten“. [kw]
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