Urteil: Trump darf keine Twitternutzer blockieren

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Bild: © Phongphan Supphakank - Fotolia.com
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Eigentlich will Trump unliebsame Twitterfollower blockieren, doch das untersagt ihm jetzt das New Yorker Bundesgerichts. Auch der Präsident muss die Meinungsfreiheit akzeptieren.

US-Präsident Donald Trump darf laut einer Entscheidung eines New Yorker Bundesgerichts niemanden auf Twitter davon abhalten, seinem Account zu folgen. Trump und sein Social-Media-Team blockieren oft unliebsame Follower seiner Nachrichten. Richterin Naomi Reice Buchwald entschied am Mittwoch, dies laufe dem ersten Verfassungszusatz zuwider, der die Meinungsfreiheit schützt.

Ein Offizieller dürfe niemanden wegen seiner oder ihrer politischen Ansichten blockieren, schrieb die Richterin laut Gerichtsunterlagen zur Begründung. Daran ändere sich auch dann nichts, wenn dieser Offizielle Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika sei.
 
Weiter hieß es in der Erklärung, es müsse allen gestattet sein, sich frei in einem interaktiven öffentlichen Raum zu engagieren, in dem Regierungshandeln dargestellt werde – und dies sei beim Account @realDonaldTrump der Fall.
 
Ein Institut der Columbia Universität in New York hatte im Juli 2017 gegen die Blockade von Twitternutzern durch Trump geklagt. Trump hat auf Twitter 52,2 Millionen Follower. Es ist aber nicht klar, hinter wie vielen dieser Accounts echte Menschen und hinter wie vielen Softwareroboter – sogenannte „social bots“ – stecken.

[dpa/tk]

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9 Kommentare im Forum
  1. Es ist doch völlig egal, ob Präsident oder Normalmensch. Warum darf man nicht selbst entscheiden, wen man blockiert oder nicht? Machen doch allle so. Nur der böse Amipräsident darf das natürlich nicht! Schwachsinn!
  2. Was sagen eigentlich Spon oder Böhmermann dazu? Beide haben mich geblockt ohne das je interagiert wurde.
  3. Nein ist es nicht. Auch in Deutschland unterscheidet das Persönlichkeitsrecht, was man darf oder nicht. Einen Politiker, Musikstar, etc. darf ich ungestört fotografieren und Erwin Müller von nebenan müsste ich erst um Erlaubnis fragen.
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